Haushaltsgesetz 20252026: Regierung mit Stimmen von Linken und Grünen erfolgreich im Sächsischen Landtag
Im Sächsischen Landtag fand eine namentliche Abstimmung statt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Robert Michael
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann
04.09.2025 07.34
- Dem Antrag wurde im Sächsischen Landtag zugestimmt
- CDU, SPD, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD und BSW dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 62 gegen 52 Stimmen
Sächsischer Landtag: Mehrheit stimmt für Antrag
Namentlich abgestimmt wurde im Sächsischen Landtag über das Haushaltsgesetz 2025/2026 der Staatsregierung. In dem Haushaltsgesetz 2025/2026 wird festgelegt, wie viel Geld der Freistaat Sachsen in den beiden Jahren einnehmen und ausgeben soll. Außerdem ist geregelt, ob und in welchem Umfang Kredite aufgenommen werden dürfen. Mit dem Haushaltsgesetz entscheidet das Parlament über den gesamten Finanzplan des Landes. Vorgesehen sind zum Beispiel Ausgaben für den Bau und die Sanierung von Gebäuden im Bildungsbereich, die Bezahlung von Lehrer:innen, Investitionen in modernere Ausstattungen bei der Polizei oder die Instandhaltung von Brücken und Schienen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor, worin der Ausschuss die Annahme des Gesetzes in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung empfiehlt (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Am 26.06.2025 stimmten dazu die Abgeordneten im Landtag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 120 Abgeordneten stimmten 62 dafür und 52 dagegen. Sechs Landtagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- CDU: 40 Dafür-Stimmen, eine nicht abgegebene Stimme
- AfD: 36 Gegenstimmen, 4 nicht abgegebene Stimmen
- BSW: 15 Gegenstimmen
- SPD: 10 Dafür-Stimmen
- Grüne: 7 Dafür-Stimmen
- Linke: eine Gegenstimme, 5 Dafür-Stimmen
- fraktionslos: eine nicht abgegebene Stimme
Interessant ist, dass die CDU und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der CDU seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.
Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei den Linken.
+++ Dieser Text wurde auf der Basis von Daten von abgeordnetenwatch generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Abgeordnetenwatch.de gehört zum gemeinnützigen Verein Parlamentwatch und bietet unter anderem Daten zu Parlamentsvorgängen und Nebeneinkünften von Abgeordneten an. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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alx/roj/news.de