Eilmeldung: Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

+++Eilmeldung+++ Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Mehr zum Thema lesen Sie auf news.de.

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Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung basiert auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde automatisiert veröffentlicht. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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