Salami-Rückruf bei Rewe: Auf keinen Fall essen - diese Wurst kann zu Nierenversagen führen
Eine bei Rewe verkaufte Salami wird zurückgerufen. In der Wurst wurden Krankheitserreger entdeckt, die zu gesundheitlichen Problemen führen können. Neben Durchfall, Bauchschmerzen und Fieber ist sogar akutes Nierenversagen möglich.
Erstellt von Martin Gottschling - Uhr
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- Rewe ruft "JA! Delikatess-Salami" von Firma Gustoland zurück
- In dem Produkt wurden Krankheitserreger entdeckt
- Nach Verzehr können Durchfall und Bauchschmerzen auftreten
- Im schlimmsten Fall ist Nierenversagen möglich
Wurst-Fans aufgepasst! Bei Rewe wurde eine Salami verkauft, die beim Verzehr schwere gesundheitliche Probleme hervorrufen könnte. Das Produkt wird deshalb jetzt zurückgerufen.
Salami-Rückruf bei Rewe: Krankheitserreger in Produkt von Firma Gustoland nachgewiesen
Betroffen ist die "JA! Delikatess-Salami" in der 200-Gramm-Packung der Firma Gustoland aus dem Ruhrgebiet. Auf folgende weitere Angaben sollten Kunden achten:
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.02.2026 und 01.03.2026
- GTIN-Nummer (EAN): 4337256506304
Die Salami enthält möglicherweise Krankheitserreger, warnt das Unternehmen mit Sitz in Oer-Erkenschwick. Konkret nachgewiesen wurden sogenannte STEC-Bakterien (Shigatoxin-bildende
Escherichia coli)
Lebensmittelwarnung aktuell: Salami kann zu Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber, Nierenversagen führen
Diese Bakterien können Symptome wie Durchfall und Bauchschmerzen verursachen. Bei schweren Krankheitsverläufen seien darüber hinaus blutiger Durchfall, Fieber und sogar akutes Nierenversagen möglich, heißt es in der Mitteilung weiter. "Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten", so die Firma Gustoland.
Rewe-Salami wurde in westdeutschen Märkten verkauft
Der betroffene Artikel sei bereits aus dem Verkauf genommen worden. Erhältlich war die Salami in Rewe-Märkten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Betroffene Kunden können das Produkt in den Filialen zurückgeben. Der Kaufpreis wird zurückerstattet. Die Vorlage eines Kassenbons ist dafür nicht notwendig.
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gom/news.de/dpa
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