Gesetzentwürfe: Von Strompreisen bis Betriebsrente – Kabinett packt "gewaltiges" Paket

Der Regierungssprecher sieht einen Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition: Die Ministerriege hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die sowohl Stromkunden als auch Asylbewerber betreffen.

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Rund zwei Dutzend Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung bei ihrer Kabinettssitzung im Kanzleramt auf den Weg gebracht. Regierungssprecher Stefan Kornelius sprach anschließend von einem "gewaltigen Paket" und einer "Themenfülle, wie sie selten im Kabinett vorkommt". Nun entscheidet der Bundestag über die Vorhaben der Regierungsmannschaft aus CDU/CSU und SPD. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

STROMPREISE: Verbraucher und Unternehmen sollen beim Strompreis entlastet werden. Durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sollen die Netzentgelte sinken, wovon auch private Haushalte profitieren. Die Stromsteuer soll ebenfalls sinken - allerdings nicht für alle Stromkunden, sondern nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.

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ASYL: Um irreguläre Zuwanderung zu begrenzen, stellt Deutschland die Weichen für die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Vorgesehen sind etwa klare Aufenthalts- und Meldepflichten für Asylbewerber. Das soll Abschiebungen und die Rücküberstellungen an andere europäische Staaten erleichtern. Die GEAS-Reform sieht ferner vor, dass Asylbewerber mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

RENTE: Mehr Menschen als bisher sollen eine Betriebsrente bekommen. Vor allem für kleinere Unternehmen soll es leichter werden, eine derartige Altersvorsorge anzubieten - etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Auch die steuerliche Förderung von Betriebsrenten soll steigen, was sich der Staat jährlich rund 155 Millionen Euro kosten lassen will. Erleichtert werden außerdem sogenannte Opting-Out-Systeme, bei denen man widersprechen muss, wenn ein Teil des Gehalts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet werden soll.

VERBRAUCHERSCHUTZ: Der Widerruf bei Online-Käufen soll deutlich erleichtert werden. Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufs-Button installieren. Strengere Regeln sind überdies bei der Werbung geplant. Wenn Produkte als "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" angepriesen werden, muss das auch belegbar sein.

LIEFERKETTEN: Um Unternehmen von Bürokratie zu entlastet, sollen Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz abgeschafft werden. Zudem ist vorgesehen, nur noch schwere Verstöße zu ahnden. Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.

UMWELTSCHUTZ: In den sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee soll die Öl- und Gas-Förderung verboten werden. In diesen Arealen mit einer Gesamtfläche von rund 10.000 Quadratkilometern, bliebe die Gewinnung von Bodenschätzen dann grundsätzlich auf Sand- und Kiesabbau beschränkt. Die umstrittenen geplanten Gasbohrungen nordwestlich von Borkum wären von einer solchen Einschränkung allerdings nicht betroffen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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