Bäcker wüten gegen Umweltbundesamt: Behörde erfindet absurde Regel - Gebühren-Irrsinn macht Stollen teurer
Ein saftiger Christstollen, festlich verpackt und plötzlich ein Fall fürs Umweltbundesamt! Die Behörde erklärt den Weihnachtsklassiker zur Einwegplastik-Sünde. Bäcker schlagen Alarm und warnen vor höheren Preisen.
Erstellt von Anika Bube - Uhr
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- Umweltbundesamt stuft Verpackung eines 750-Gramm-Christstollen als Einwegplastik ein
- Bäckereien müssen sich registrieren und für jede Folienverpackung Gebühren zahlen.
- Handwerkspräsident Jörg Dittrich spricht von "Irrsinn"
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Regelung erlassen, die für erheblichen Unmut im Bäcker-Handwerk sorgt: Christstollen mit einem Gewicht bis zu 750 Gramm sollen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen. Die Behörde argumentiert, dass diese kleineren Stollen theoretisch sofort verzehrt werden könnten und ihre Folienverpackungen damit als Einwegplastik gelten. Für Bäckereien bedeutet das deutlich mehr Bürokratie und für Verbraucher höhere Preise.
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Preiserhöhung bei Christstollen befürchtet: Einwegplastik-Regelung sorgt für Ärger
Die Einstufung bedeutet für Bäckereien erhebliche Mehrbelastungen. Sie müssen sich beim UBA registrieren lassen und für jede einzelne Verpackung Gebühren entrichten. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen Bußgelder. Die Entscheidung stößt auf breiten Widerstand, zumal eine Expertenkommission zuvor festgestellt hatte, dass 750-Gramm-Stollen für den direkten Verzehr deutlich zu groß seien.
Die neuen Vorschriften treffen die Backbetriebe hart. Sämtliche Bäckereien müssen sich nun beim Umweltbundesamt anmelden und für jede folienverpackte Stollenportion Abgaben entrichten. Nach Angaben der Behörde belaufen sich die Kosten auf etwa 90 Cent pro Kilogramm verwendeter Folie.
Diese Zusatzgebühren werden voraussichtlich an die Kundschaft weitergegeben, was die beliebten Weihnachtsgebäcke verteuern dürfte. Neben den direkten Kosten entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand durch die Registrierung und Abrechnung. Betriebe, die sich den neuen Auflagen widersetzen oder diese übersehen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
"Das ist Irrsinn!" Handwerk läuft Sturm gegen Neuregelung
Die Wirtschaftsverbände reagieren empört auf die UBA-Vorgaben. Handwerkspräsident Jörg Dittrich vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnet die Regelung gegenüber "Bild" als "Irrsinn" und "Willkür". Seine Begründung: "Es ist unmöglich, einen 750-Gramm-Stollen an einem Stück zu essen."
Der ZDH-Chef kritisiert besonders den unnötigen Verwaltungsaufwand, der zusätzliche Kosten verursache. Er ruft alle betroffenen Bäckermeister dazu auf, formellen Widerspruch beim Umweltbundesamt einzulegen. Die Branche sieht sich mit einer praxisfernen Regelung konfrontiert, die kleine Handwerksbetriebe unverhältnismäßig belaste.
EU-Richtlinie als Rechtfertigung
Das Umweltbundesamt verteidigt seine umstrittene Entscheidung mit dem Verweis auf europäische Vorgaben. Ein Behördensprecher erklärte, man setze lediglich eine EU-Richtlinie um. Die Preisgestaltung liege nicht im Einflussbereich der Behörde: Die Hersteller entschieden selbst, ob sie die Mehrkosten an ihre Kunden weiterreichten.
Als Alternative empfiehlt das UBA den Bäckereien, auf kunststofffreie Verpackungsmaterialien umzusteigen. Damit könnten sie die Gebührenpflicht umgehen. Der zuständige Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hüllt sich derweil in Schweigen - auf Anfrage der "Bild" wollte er keine Stellungnahme zu der kontroversen Regelung abgeben.
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