Bahn: Prozess um Datensicherheit bei Bahn-App DB Navigator beginnt

Für Millionen Bahnkunden ist die Handy-App DB Navigator ziemlich praktisch. Aber geht der Staatsbetrieb auch verantwortlich mit den Nutzerdaten um? Ein privater Kläger hat große Zweifel.

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Bahnverkehr lesen Sie hier auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / ON-Photography

Sind die persönlichen Daten von Bahnkunden in der Handy-App DB Navigator sicher? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Frankfurt ab Montag (11.30 Uhr). Mit einer Zivilklage (Az.: 2-25 O 209/22) bemängelt der Netzaktivist und Künstler "padeluun", dass die Anwendung mit Hilfe nicht abwählbarer sogenannter Tracker zahlreiche persönliche Informationen an Dienstleister wie Google oder Adobe weitergebe. Nutzer könnten sich dagegen nicht wehren.

Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses zurück: Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten und die Daten nur für eigene Zwecke und nicht für unzulässiges Marketing eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit "sorgfältig ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern" sei notwendig, um die Dienste des Navigators verlässlich anbieten zu können.

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Fast 80 Millionen Downloads

Laut Bahn liefert der Navigator vor und während der Fahrt verlässliche Informationen zu Verbindungen, Preisen und Angeboten sowie Umsteigezeiten, Fahrplananpassungen oder Reservierungsänderungen. Auch Tickets können über die Mobilanwendung gekauft werden, die bereits fast 80 Millionen Mal heruntergeladen worden sei.

Der Kläger ist Vorsitzender des Bielefelder Vereins "Digitalcourage" und bemängelt zusätzlich, dass Kunden des staatlichen Grundversorgers Deutsche Bahn am Navigator kaum vorbeikommen. Manche Services seien ohne die App nicht verfügbar. Er sagt: "Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmißbrauch." Ziel der Klage ist es, der Bahn die Nutzung der Tracking Cookies ohne Einwilligung der Kunden zu untersagen.

Das Landgericht berät über die Klage am Montag in erster Instanz. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag nicht zu rechnen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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