Leipzig: Es geht um die Wurst beim Bundesverwaltungsgericht

Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden.

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Blick über den Leipziger Wilhelm-Leuschner-Platz hin zum Neuen Rathaus. Aktuelle News aus und über Leipzig hier auf news.de. (Foto) Suche
Blick über den Leipziger Wilhelm-Leuschner-Platz hin zum Neuen Rathaus. Aktuelle News aus und über Leipzig hier auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Um die Wurst geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der 8. Senat beschäftigt sich mit der Frage, ob die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips zur Füllmenge von fertig verpackten Würsten zählen. Eine Entscheidung soll noch am Nachmittag verkündet werden.

Im konkreten Fall hatte das Eichamt Nordrhein-Westfalen ein Verkaufsverbot für Leberwurst einer Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf verfügt, nachdem bei Stichproben einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig der Wurst festgestellt worden war. Auf der Verpackung war als Füllmenge 130 Gramm angegeben worden - Die Hülle und die Abbinder für die Wurstenden wurden dabei aber mitberechnet.

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In der Vorinstanz hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster diese Praxis als rechtskonform angesehen. Die Richter hatten begründet, dass unter Füllmenge fertig verpackter Würste die Erzeugnismenge zu verstehen sei, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehörten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

In der mündlichen Verhandlung äußerten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter aber Zweifel: "Nach der vorläufigen Überlegung können wir dem OVG nicht ganz folgen", sagte die Vorsitzende des 8. Senats, Ulla Held-Daab. Demnach müsse die Nettofüllmenge das angeben, was in der Verpackung drin sei. Der Senat hob die Aspekte des Verbraucherschutzes, der Transparenz und den Schutz vor Irreführung hervor.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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