Frauenbeauftragte verdienen in Deutschland mehr als der Durchschnitt von 3.796 Euro. Im Vergleich mit ähnlich qualifizierten Beschäftigten ändert sich das Bild aber. Lesen Sie hier die genauen Zahlen und die wichtigsten Hintergründe.

Aus Daten der Bundesagentur für Arbeit auf Basis von Sozialversicherungsmeldungen geht hervor, dass Frauenbeauftragte in Deutschland im Median 5.726 Euro verdienen. Das bedeutet, dass das Einkommen von 5.726 Euro genau in der Mitte aller Frauenbeauftragte-Einkommen liegt, es also genauso viele Frauenbeauftragte mit höheren wie mit niedrigeren Einkommen gibt.
Die Statistik gibt auch über weitere Gehaltsunterschiede Auskunft. So verdient ein Viertel aller Frauenbeauftragten weniger als 4.658 Euro, ein weiteres Viertel dagegen mehr als 7.012 Euro.
Als Datengrundlage haben wir die Rubrik "Betriebsinterne Wahlämter - Experte" aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es handelt sich also um eine Tätigkeit, für die üblicherweise ein Master-Abschluss oder eine besondere Spezialisierung nötig ist. In der Systematik der Bundesagentur für Arbeit wird das als Experten-Niveau bezeichnet.
Was verdienen Frauenbeauftragte netto im Monat?
Das Nettoeinkommen ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Wer Mitglied einer Kirche ist, muss beispielsweise noch Kirchensteuern zahlen, kann diese aber gleichzeitig von der Steuer absetzen, so wie auch Spenden und Mitgliedsbeiträge anderer Organisationen oder die Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Wer Kinder hat, muss weniger Steuern zahlen, bei Verheirateten spielt außerdem die Steuerklasse eine Rolle. Auch die Höhe der Krankenkassenbeiträge ist unterschiedlich hoch.
In unserer Beispielrechnung berechnen wir die Steuerlast für die Steuerklassen I und IV, also für Alleinstehende oder Paare, die beide die gleiche Steuerklasse gewählt haben. Außerdem berücksichtigen wir keine Ausgaben wie Pendlerpauschale, Spenden oder Kirchensteuern.
Bei einem Einkommen von 5.726 Euro, dem mittleren Einkommen in diesem Beruf, fallen für den Arbeitnehmer monatlich Sozialabgaben in Höhe von rund 1.202 Euro an, was rund 21 Prozent entspricht. Ähnlich viel muss auch der Arbeitgeber aufbringen.
Hinzu kommen Steuern in Höhe von rund 1.040 Euro, sodass am Ende 3.484 Euro netto bleiben. Oft wird es sogar mehr sein, weil verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
Was verdienen Genderwissenschaftlerinnen?
Alternativ können Beschäftigte den Beruf als Genderwissenschaftlerin wählen (offiziell: "Soziologie - Experte"). Eine Genderwissenschaftlerin verdient mit 5.141 Euro im Schnitt 585 Euro weniger als eine Frauenbeauftragte. Ein Viertel der Genderwissenschaftlerinnen verdient weniger als 4.232 Euro, ein Viertel mehr als 6.276 Euro. Bei Frauenbeauftragten liegen diese Werte bei 4.658 und 7.012 Euro.
Wie viele Frauenbeauftragte gibt es in Deutschland?
Die Angaben zum Entgelt basiert auf den von den Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsabgaben. Demnach gab es 7.637 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauenbeauftragte, die in Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte gehen nicht in die Statistik ein, da ihr Einkommen nicht mit dem von Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist. Genauso bleiben Selbständige und Beamte außen vor.
Im Beruf des Genderwissenschaftlerin arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell 1.690 Beschäftigte in Vollzeit.
Daneben kann es weiter Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben geben, hinzu kommen Teilzeitbeschäftigte.
Verdienen Frauenbeauftragte viel Geld?
Es gibt viele Gründe, warum einige Berufe besser bezahlt werden als andere. Berufe mit hohen Qualifikationsanforderungen, geringer Attraktivität, Schichtarbeit und langen Arbeitszeiten sorgen oft für höhere Löhne. "Traumberufe" werden oft schlechter bezahlt, ebenso personalintensive Dienstleistungen, bei denen die Löhne einen großen Teil der Kosten ausmachen. Natürlich spielen aber auch Traditionen und Tarifverträge eine Rolle.
Wie wurde die Lohn-Statistik für Frauenbeauftragten erstellt?
Die Daten zu den Entgeltbeträgen und zur Mitarbeiterzahl basieren auf den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber und werden uns von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Demzufolge finden sich die Einkommen von Beamten, Soldaten und Selbständigen nicht in den Daten, denn diese Berufsgruppen zahlen keine Beträge zur Sozialversicherung.
Wie aussagekräftig sind die Angaben zur Qualifikation?
Die Bundesagentur für Arbeit weist Berufe anhand einer fünfstelligen Berufskennziffer aus. Die letzte Stelle gibt das Qualifikationsniveau an, sie unterscheidet zwischen Helfern, Fachkräften, Spezialisten und Experten. Dabei ist der üblicherweise nötige Bildungsabschluss ein guter Indikator. Für Helfertätigkeiten ist keine Ausbildung nötig, bei Fachkraft-Stellen wird oft eine duale Ausbildung verlangt und für Spezialisten ein Meister-, Techniker- oder Bachelor-Titel. Für Expertentätigkeiten ist oft ein Master-Titel oder ein Staatsexamen die Voraussetzung. Allerdings spielt dabei nicht der tatsächliche Abschluss eine Rolle, sondern der üblicherweise erwartete. Vor allem zwischen Experten und Spezialisten ist die Unterscheidung oft schwierig.
Außerdem werden nicht alle Qualifikationen auch von den Arbeitgebern korrekt angegeben. Das passiert vor allem, wenn ein Mitarbeiter eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens erhält, denn nicht immer wird dann diese Änderung auch in den Sozialversicherungsmeldungen hinterlegt.
Frauenbeauftragte Gehalt: Fazit zum Einkommen
Frauenbeauftragte verdienen im Mittel rund 5.726 Euro. Damit ist das Gehalt weder besonders hoch noch besonders niedrig. Allerdings verdienen nicht alle Beschäftigten gleichviel, ein Viertel erhält monatlich weniger als 4.658 Euro, ein weiteres mehr als 7.012 Euro. Wie in allen Berufen lässt sich das Gehalt steigern, wenn Führungsaufgaben übernommen werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde basierend auf Daten der Bundesagentur für Arbeit automatisch aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 07.02.2025 - Hinweise und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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