
Einzelhandelskaufleute verdienen in Deutschland im Mittel rund 2.728 Euro, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit auf Basis der Sozialversicherungsmeldungen hervorgeht. Die Daten beziehen sich auf den sogenannten Median, der angibt, zu welchem Betrag es genauso viele höhere wie niedrigere Einkommen gibt.
Wer als Einzelhandelskaufmann weniger als 2.265 Euro verdient, gehört zu dem Viertel mit dem niedrigsten Gehalt. Um in diesem Beruf dagegen dem reichsten Viertel anzugehören, ist ein Bruttoeinkommen von mehr als 3.418 Euro nötig.
Als Datengrundlage haben wir die Rubrik "Verkauf (ohne Produktspezial.)-Fachkraft" aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es handelt sich also um eine Tätigkeit, für die üblicherweise eine Ausbildung benötigt wird. In der Systematik der Bundesagentur für Arbeit wird das als Fachkraft-Niveau bezeichnet.
Was verdienen Einzelhandelskaufleute netto im Monat?
Ein alleinstehender, kinderloser Einzelhandelskaufmann verdient rund 1.881 netto Euro netto im Monat. Das Gleiche gilt für einen kinderlosen Verheirateten, wenn beide Partner die Steuerklasse IV gewählt haben.
Allerdings lassen sich meist weitere Ausgaben absetzen, etwa Spenden, die Kirchensteuer oder die Pendlerpauschale. Wer Kinder hat, zahlt ebenfalls weniger Steuern und zudem niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung.
In unserem Beispiel wurden vom Medianeinkommen zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Für einen kinderlosen Versicherten betragen diese mehr als 40 Prozent, von denen etwa die Hälfte vom Arbeitnehmer getragen wird. Die genauen Kosten sind auch von der gewählten Krankenkasse abhängig, bei der AOK Baden-Württemberg, der größten deutschen Ortskrankenkasse, beträgt der Zusatzbeitrag 1,7 Prozent, sodass insgesamt 21 Prozent Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer aufgebracht werden müssen. Vom Restbetrag werden die Steuern in Höhe von 274 Euro abgezogen, so bleiben am Ende rund 1.881 Euro netto übrig. Die Steuer- und Abgabenlast beträgt damit rund 31,0 Prozent.
Was verdienen Einzelhandelskaufleute mit Zusatzausbildung?
Nicht immer, aber oft werden Berufe mit höheren Qualifikationsanforderungen auch besser bezahlt. Wer statt als Fachkraft von der Bundesagentur für Arbeit als Spezialist eingruppiert wird, verdient 997 Euro mehr. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit heißt diese Gruppe "Verkauf (ohne Produktspez.) - Spezialist".
Daneben gibt es in dem Berufsfeld auch an- und ungelernte Beschäftigte, die in der Statistik als Helfer bezeichnet werden. Bei Einzelhandelskaufleuten lag das Gehalt von Helfern bei 2.391 Euro und damit um 337 Euro niedriger als das von Fachkräften.
Wie viele Einzelhandelskaufleute gibt es in Deutschland?
Die Angaben zum Entgelt basiert auf den von den Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsabgaben. Demnach gab es 277.054 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einzelhandelskaufleute, die in Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte gehen nicht in die Statistik ein, da ihr Einkommen nicht mit dem von Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist. Genauso bleiben Selbständige und Beamte außen vor.
Neben den Einzelhandelskaufleuten mit Fachkraft-Niveau, wie es bei der Bundesagentur für Arbeit heißt, gibt es aber auch 0 Beschäftigte, die in der Statistik als Spezialisten geführt werden, also im Regelfall eine Weiterbildung abgeschlossen haben.
Daneben gibt es in dem Berufsfeld weitere x Helfer.
Verdienen Einzelhandelskaufleute mehr Geld als andere Beschäftigte?
Einzelhandelskaufmann liegen mit ihrem Median-Gehalt von 2.728 Euro unter dem Durchschnitt. Insgesamt verdienen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Mittel 3.796 Euro, also mehr. Auch im Vergleich mit Menschen ähnlicher Qualifikation zeigt sich ein ähnliches Bild. Hier sind das in Vollzeit beschäftigte Personen in einem Beruf mit Fachkraft-Niveau. Für diese liegt das Median-Einkommen aktuell bei 3.519 Euro und damit deutlich niedriger als in Vollzeit beschäftigten Einzelhandelskaufleute.
Wie wurde die Lohn-Statistik für Einzelhandelskaufleuten erstellt?
Die Daten zur Höhe der Entgelte sowie zur Zahl der Beschäftigten basieren auf den Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Sie stammen aus den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber.
Damit sind die Einkommen von Selbstständigen oder Beamten nicht erfasst, denn diese Berufsgruppen zahlen keine Beträge zur Sozialversicherung.
Wie aussagekräftig sind die Angaben zur Qualifikation?
Das für einen Beruf nötige Qualifikationsniveau lässt sich in den Daten anhand der letzten Ziffer der fünfstelligen Berufskennziffer ablesen. Die 1 steht dabei für die niedrigste, die 4 für die höchste Stufe. Die Einteilung ähnelt der im öffentlichen Dienst, wo traditionell einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst unterschieden werden. Bei Beamten sind damit oft Anforderungen an den Bildungsabschluss verbunden. So ist für den Zugang zum Mittleren Dienst eine Ausbildung nötig, für den gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss oder eine Zusatzqualifikation wie ein Meister- oder Techniker und für den höheren Dienst oft ein Master-Abschluss oder ein Staatsexamen. Allerdings spielt dabei nicht der tatsächliche Abschluss eine Rolle, sondern der üblicherweise erwartete. Vor allem zwischen Experten und Spezialisten ist die Unterscheidung oft schwierig.
Außerdem werden nicht alle Qualifikationen auch von den Arbeitgebern korrekt angegeben. Das passiert vor allem, wenn ein Mitarbeiter eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens erhält, denn nicht immer wird dann diese Änderung auch in den Sozialversicherungsmeldungen hinterlegt.
Einzelhandelskaufmann Gehalt: Fazit zum Einkommen
Einzelhandelskaufmann verdienen im Mittel rund 2.728 Euro. Damit ist das Gehalt weder besonders hoch noch besonders niedrig. Allerdings verdienen nicht alle Beschäftigten gleichviel, ein Viertel erhält monatlich weniger als 2.265 Euro, ein weiteres mehr als 3.418 Euro. Mit Weiterbildung oder der Übernahme von Führungspositionen lässt sich das Gehalt oft steigern.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde basierend auf Daten von Electricity Maps erstellt und wird automatisch aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 17.02.2025 - Hinweise und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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