Von news.de-Redakteur Christian Mathea, Hamburg - Uhr

Kaffeeautomat: Das Zauberpulver zum Geldsparen

Beim Automatenkaffee fallen eigentlich 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Nicht, wenn man einen Trick anwendet. Ein Unternehmen aus Neidenstein hat das Pulver zum Steuersparen entdeckt.

Das Steuersparpulver (Foto) Suche
Das Steuersparpulver Bild: news.de

Vier Schluck für das Unternehmen, ein Schluck für den Staat. Vier Schluck für das Unternehmen, ein Schluck für den Staat. So in etwa kann man sich den finanziellen Rückfluss beim Trinken eines Automatenkaffees vorstellen.

Automatengetränke werden normalerweise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt, bei 40 Cent sind das stolze 6,4 Cent für den Fiskus. Normalerweise. Denn das deutsche Steuersystem wäre nicht das deutsche Steuersystem, wenn es da nicht irgendwelche Lücken gebe.

Und die haben Johannes Rother und seine Kollegen von der Grub Café- Handelsgesellschaft gefunden. Sie haben für den Kaffeeautomaten Getränkepulver für Kakao, Cappucino und Vanillemilch zusammengestellt, das es dem Kaffeeautomatenbetreiber erlaubt, nur sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen zu müssen.

Dass es bei diesem Pulver alles mit rechten Dingen zugeht, bestätigt Rother an seinem Messestand auf der Internorga in Hamburg stolz mit einer amtlichen Urkunde, ausgestellt von der obersten Zollbehörde Deutschlands, der Bundesfinanzverwaltung. Auf dieser unverbindlichen Zolltarifauskunft ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für das Kakao- und Cappuccino-Pulver mit Stempel und Unterschrift bestätigt.

Grub Café greift hier auf einen hohen Anteil an Milchbestandteilen in den erwähnten Produkten zurück. Sobald dieser über 75 Prozent liegt, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für das Getränk. Dass mit dem Milchanteil ist bei Kakao noch nachvollziehbar. Aber bei Cappuccino? 75 Prozent Milchanteil? Das geht. Mit Molke und Magermilchpulver, deren Anteil in Kontakt mit Flüssigkeit relativ zunimmt: Denn «maßgeblich für die Einstufung der Ware ist nicht der Gehalt an Milch oder Milcherzeugnissen im Getränkepulver sondern im Fertigerzeugnis», heißt es auf dem offiziellen Papier der Steuerbehörde, die weiter unten bestätigt: «Im Fertigerzeugnis beträgt der Gehalt von Milch und Milcherzeugnissen bei der angegeben Dosierung mindestens 75 Prozent.»

Dass die Idee mit der Milch im Kakao und Cappuccino Erfolg haben wird, darüber ist sich Johannes Rother sicher und stützt sich dabei auf eine positive Einschätzung vom Branchenverband mit Sitz in Köln, dem BDV. «Wenn sie bedenken, dass einige Automatenbetreiber mehrere tausend Tassen pro Tag verkaufen, dann können sie sich vorstellen, wie viel zwölf Prozentpunkte Ersparnis ausmachen», sagt Rother. Ob die Tasse Kakao, Cappuccino oder Vanillemilch auch für den Endkunden in Zukunft billiger wird, könne er aber nicht einschätzen.

Zumindest kann sich der Kunde am Automaten beim Trinken denken: Neun Schluck für das Unternehmen, ein Schluck für den Staat. Neun Schluck für den Unternehmer, ein Schluck für den Staat.

ruk/news.de