Notgroschen in der Krise: Darf der Staat sich im Kriegsfall an meinem Geld bedienen?

Was passiert im Krisenfall mit meinem Geld? Diese Frage stellen sich aktuell immer mehr Menschen - und das nicht ohne Grund. Im Krisenfall ist die Zahl auf dem Konto nicht alles, was zählt. Vor allem, wenn man keinen Zugriff mehr hat.

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Wer sich um seine Finanzen im Kriegsfall sorgt, sollte für den Notfall immer etwas Geld daheim verstecken. (Foto) Suche
Wer sich um seine Finanzen im Kriegsfall sorgt, sollte für den Notfall immer etwas Geld daheim verstecken. Bild: AdobeStock/granata68
  • In Krisenzeiten müssen wir noch vorsichtiger mit Geld umgehen
  • Der Staat darf nicht einfach so Geld von Konten nehmen
  • Doch es gibt im Kriegsfall mehrere Möglichkeiten wie Abgaben oder Steuern

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Nicht zuletzt Blackouts wie in Berlin können den Zugriff auf das eigene Geld beschränken. Auch im Kriegsfall oder bei anderen Krisen kann es dazu kommen, dass Sie plötzlich ohne Zugang zu dem Geld auf Ihrem Konto dastehen. Das Hauptproblem: Technik, Strom und Internet sind extrem anfällig für Störungen in Krisenzeiten. Was für die Bevölkerung bereits zum Problem werden kann, kann auch den Staat treffen. Dürfte der Staat in solchen Fällen selbst auf unser Vermögen zugreifen?

Warum Sie immer Notfall-Geld da haben sollten

Zunächst einmal: Keine Sorge, Sie müssen nicht zwingend Ihren Kontostand in Goldreserven umwandeln und im Keller bunkern. Je nach Krisen-Szenario können unterschiedliche Besonderheiten auftreten. Daher rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch explizit dazu, sich Bargeld-Reserven anzulegen. Wie viel Bargeld man dabei konkret bunkern sollte, bleibt offen.

Je nach Ausgabeverhalten sollten Sie jedoch ausreichend für mindestens eine Woche einplanen - etwa für Einkäufe, Benzin und andere essenzielle Ausgaben. Zudem sollten Sie das Geld in kleinen Scheinen aufbewahren. Suchen Sie sich als Versteck sichere und trockene Orte und verteilen Sie den Notgroschen lieber, als alles an einem Ort zu lagern.

Staat kann über Abgaben Geld verlangen

Im Kriegsfall bekommt Geld eine besondere Bedeutung: Der Staat benötigt Mittel für Aufrüstung, Verteidigung und Versorgung der Bevölkerung. Dennoch gilt Geld auch im Krieg nach wie vor als Eigentum - der Staat darf auch dann nicht einfach darauf zugreifen. Grundsätzlich hat der Staat aber trotzdem drei Wege, um in Notlagen an das Geld seiner Bürger zu gelangen:

  • Steuern
  • Sonderabgaben
  • Abgaben in Form von Sachwerten

So erklärt die Hans-Böckler-Stiftungin einem Rechtsgutachten etwa, dass die Verfassung grundsätzlich Eingriffe wie eine einmalige Vermögensabgabe erlauben würde. Ein solches Modell gab es bereits während einer Finanzkrise nach dem zweiten Weltkrieg. Voraussetzung wäre jedoch ein ähnlich extremes Szenario, beispielsweise ein Verteidigungsfall. Gemeint ist hier übrigens explizit keine Enteignung, sondern eine gesetzlich geregelte Zahlungspflicht.

Ist eine Enteignung durch den Staat erlaubt?

Realistischer sind jedoch andere Methoden, über die der Staat den Zahlungsverkehr regeln könnte - beispielsweise über Abhebelimits an Geldautomaten, Einschränkungen für Überweisungen oder vorübergehende Bankschließungen. Geht es um die Enteignung von Eigentum in Sachwerten - etwa Autos, Maschinen oder Immobilien - so ist dies nur gegen eine Entschädigung möglich. Das ermöglicht Artikel 115c im Grundgesetz.

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