Storno per Mausklick: Neues Gesetz ermöglicht Online-Shoppern einfacheren Widerruf
Jetzt ist Schluss mit nervigen Widerrufs-Formularen für Online-Shopper: Dank eines neuen Gesetzes sollen Verbraucher bald mit nur einem einzigen Klick unerwünschte Bestellungen rückgängig machen können.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Online-Shopper dürfen sich über einen neuen Gesetzesentwurf freuen
- Bald sollen alle Online-Shops einen Widerruf-Button einführen
- Verbraucher sollen mit nur einem Klick Bestellungen stornieren können
Gute Nachrichten für alle Online-Shopper: Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Erfahrung beim Online-Shopping für Verbraucher erheblich verbessern soll. Künftig sollen Kunden mit einem simplen Mausklick ihre Bestellungen stornieren können. Der neue Widerruf-Button wird für alle Online-Händler zur Pflicht.
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Gesetz soll Online-Shopping verbraucherfreundlicher machen
Für die Umsetzung der neuen Schaltfläche macht der Gesetzgeber klare Vorgaben: Die Funktion muss prominent platziert und während der kompletten 14-tägigen Widerrufsfrist durchgehend erreichbar sein. Als Beschriftung ist "Vertrag widerrufen" oder eine vergleichbare Formulierung in gut lesbarer Gestaltung zu verwenden.
Besonders verbraucherfreundlich ist jedoch diese Regelung: Der Button soll auch ohne Anmeldung im Kundenkonto funktionieren können. Wer als Gast bestellt hat, soll trotzdem den Widerruf-Button betätigen können. Die einheitlichen Standards sorgen für Wiedererkennbarkeit bei allen Anbietern sorgen. Egal ob beim Klamottenkauf, Bankgeschäften oder Versicherungsabschlüssen - überall gelten die gleichen Regeln.
Verbraucherschützer sind begeistert vom Widerruf-Button
Verbraucherschützer zeigen sich begeistert über die geplante Neuerung. Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW bezeichnet die Schaltfläche auf Anfrage der "Bild" als "sehr sinnvoll für Verbraucher". Bisher sei der Vertragsabschluss zwar simpel gewesen, die Stornierung jedoch kompliziert. "Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein", erklärte auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Maßnahme verbessere "den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven".
Widerruf per Mausklick kommt im Dezember
Deutschland erfüllt mit dem Gesetz die Vorgaben der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Umsetzung muss bis Mitte Dezember abgeschlossen sein. Somit haben Online-Händler nur wenige Monate Zeit, ihre Systeme anzupassen.
Neben dem Widerrufsbutton bringt das Gesetz eine weitere Neuerung: Kunden erhalten das Recht, eine direkte persönliche Kontaktmöglichkeit zu fordern. Dies stärkt die Kommunikation zwischen Händlern und Verbrauchern zusätzlich.
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