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Gericht verbietet voreingestellten Expressversand: Was Verbraucher wissen müssen

Online-Shops dürfen teurere Versandoptionen nicht voreinstellen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Was das für Verbraucher bedeutet und welche Rechte sie haben.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe stärkt mit dem Urteil die Verbraucherrechte im Online-Handel (Symbolfoto) (Foto) Suche
Das Oberlandesgericht in Karlsruhe stärkt mit dem Urteil die Verbraucherrechte im Online-Handel (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Wirestock

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass Online-Shops nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen dürfen. Dieses Urteil bestätigt eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Freiburg. Im konkreten Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel bei bestimmten Waren die Option "Expressversand" voreingestellt, sodass Kunden diese teurere Versandvariante aktiv abwählen mussten, wenn sie diese nicht wollten.

Klage der Verbraucherzentrale

Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt und bereits in der Vorinstanz Recht bekommen. Das OLG wies die Berufung des Versandhandels nun zurück und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 14 U 134/23).

Die Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung des OLG. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher zulässig seien. "Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dürfen Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden," erklärte Pop gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der Expressversand stelle eine solche Zusatzleistung dar.

Das bedeutet das Urteil für Verbraucher

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Online-Handel. Online-Shops dürfen keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen, wie den Expressversand, voreinstellen. Kunden müssen aktiv zustimmen, wenn sie solche Optionen wählen möchten. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher unwissentlich höhere Kosten tragen müssen.

lab/news.de

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