Im Juni 2024 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Verbraucher betreffen. Dazu gehören neue Regelungen für Kabelfernsehen, BahnCards, Zahlungsmethoden und mehr. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Kabelfernsehen für Mieter
Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Mieter müssen bis zum 30. Juni entscheiden, wie sie künftig fernsehen möchten. Optionen sind Antenne, Satellit, Streaming oder ein eigener Vertrag. Verbraucherzentralen warnen vor Haustür- oder Telefonberatern, die aggressive Verkaufsstrategien nutzen.
Digitale BahnCards
Ab dem 9. Juni gibt es die BahnCard 25 und 50 nur noch digital. Kunden benötigen ein Profil in der Bahn-App oder auf bahn.de. Vorhandene Plastikkarten bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit nutzbar. Wer kein Smartphone hat, kann eine PDF-Version mit QR-Code ausdrucken.
Handy-zu-Handy-Zahlungen ohne PayPal
Ab Ende Juni können Kunden einiger Banken in Europa, darunter Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, Handy-zu-Handy-Zahlungen über das neue Bezahlsystem Wero durchführen. Ziel ist es, ein europaweites Zahlungssystem aufzubauen, das als Alternative zu US-Konzernen wie PayPal dient.
Disney+ und Account-Sharing
Ab Sommer wird Disney+ gegen Account-Sharing vorgehen, ähnlich wie Netflix. Nutzer, die beim Teilen ihres Accounts erwischt werden, sollen ein eigenes Abo abschließen.
Extraflüge zur Fußball-EM
Für die UEFA EURO 2024 plant Eurowings zahlreiche Sonderflüge, um Fans zu den Spielen zu bringen. Es sind bereits 70 zusätzliche Flüge mit 13.000 Sitzen vorgesehen, vor allem aus europäischen Städten.
Europawahl ab 16 Jahren
Erstmals dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren bei der Europawahl am 9. Juni ihre Stimme abgeben. Dadurch steigt die Zahl der Wahlberechtigten in Deutschland auf etwa 65 Millionen.
Schnellere Einbürgerungen
Ab dem 27. Juni können Zuwanderer schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – nach fünf statt acht Jahren. Bei „besonderen Integrationsleistungen" ist dies bereits nach drei Jahren möglich.
Chancenkarte für Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern
Ab Juni dürfen Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern mit der Chancenkarte für ein Jahr nach Deutschland zur Jobsuche kommen. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch.
lab/news.de