Amazon-Kunden können sich einer Sammelklage gegen unerwünschte Werbeeinblendungen anschließen.
Gegen den Streaminganbieter Amazon Prime Video können Betroffene ab sofort einer Verbandsklage wegen der vermeintlich rechtswidrigen Einführung von Werbung beitreten. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Klage am Donnerstag freigegeben. Verbraucher und kleine Unternehmen können nun ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse geltend machen, erklärte die Bonner Behörde.
Rechtsexperten bemängeln einseitige Vertragsänderungen
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Klage gegen Amazon Digital Germany eingereicht. Im Februar hatte Amazon begonnen, „in begrenztem Umfang" Werbung in Filme und Serien seines Video-Streamingangebots einzubinden. Um die Werbung zu umgehen und weiterhin werbefrei zu streamen, müssen Verbraucher für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prome Video Ad Free abschließen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung, die nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich ist. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, kritisiert, dass Amazon die Änderungen eigenmächtig vorgenommen habe, anstatt die Zustimmung der Verbraucher einzuholen.
Mögliche Rückerstattung für Betroffene
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das Vorgehen von Amazon als eine „versteckte Preiserhöhung" an. Nachdem Amazon trotz Abmahnung nicht eingelenkt hatte, reichte der Verband eine Klage auf Unterlassung ein. Sollte die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich sein, könnten Betroffene eine Rückerstattung ihres Geldes erhalten. Laut Hummel könne es sich hierbei um etwa 36 Euro pro Jahr handeln, was sich über mehrere Jahre Verfahrensdauer durchaus lohnen könnte.
lab/news.de