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Gerichtsurteil: Saturn verliert gegen Verbraucherzentrale

Das Landgericht Kiel hat entschieden: Saturn darf keine irreführenden Preisschilder mehr verwenden, die eine Versicherung automatisch miteinschließen. Wie das Urteil den Verbraucherschutz stärkt.

Irreführende Preisschilder sorgten für Ärger (Symbolfoto) (Foto) Suche
Irreführende Preisschilder sorgten für Ärger (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Igor-Kardasov

Saturn wurde vom Landgericht Kiel wegen irreführender Preisauszeichnung verurteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Praxis geklagt, bei der Preise für Elektronikgeräte automatisch eine Geräteversicherung einschlossen. Im konkreten Fall betraf dies einen DVD-Player, dessen Preisschild den Gesamtpreis inklusive der sogenannten Plusgarantie zeigte. Der tatsächliche Gerätepreis war hingegen in kleiner Schrift und kaum sichtbar ausgewiesen.

Gerichtsurteil stärkt Verbraucherschutz

 

Das Gericht entschied zugunsten der Verbraucher, dass Saturn den Preis für Elektronikgeräte nicht mehr in dieser Weise darstellen darf. Die Richter stellten fest, dass die Preisdarstellung durch die inkludierte Versicherung eine irreführende Gesamtsumme ergibt. Verbraucher könnten fälschlicherweise annehmen, dass der hervorgehobene Preis nur für das Gerät selbst gilt, ohne dass eine zusätzliche Versicherung Teil des Angebots ist.

David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, erklärte, dass diese irreführende Praxis nicht nur bei Saturn, sondern auch bei MediaMarkt-Filialen beobachtet wurde. Das Urteil des Landgerichts Kiel setzt ein klares Zeichen gegen solche irreführenden Preisauszeichnungen und stärkt den Verbraucherschutz.

 

lab/news.de

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