"Bauer sucht Frau": Knallhart-Bedingungen bei RTL-Kuppelshow - darüber schweigen die Kandidaten
Zehn Jahre Schweigen, selbst gegenüber der eigenen Familie – wer bei "Bauer sucht Frau" mitmachen will, unterschreibt einen Vertrag, der es mit manchem Geheimdienstdokument aufnehmen könnte.
Erstellt von Ines Fedder - Uhr
Suche
- "Bauer sucht Frau International" demnächst bei RTL zu sehen
- Geheimverträge der BsF-Kandidat:innen geleaked - das ist bisher bekannt
- Über zehn Jahre Schweigen, Tattoo-Kontrolle und polizeiliches Führungszeugnis
- Wie viel Geld bekommt man als "Bauer-sucht-Frau"-Kandidat?
Wer bei der RTL-Kuppelshow "Bauer sucht Frau" die große Liebe finden möchte, muss sich zunächst einem regelrechten Vertrags-Marathon unterziehen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, der der bislang geheime Kandidatenvertrag vorliegt, gelten hinter den Kulissen der beliebten Sendung erstaunlich strikte Bedingungen – von der Vorlage eines Führungszeugnisses über ein umfassendes Kontaktverbot auf sämtlichen sozialen Netzwerken bis hin zu einer Verschwiegenheitspflicht von bis zu einem Jahrzehnt.
"Bauer sucht Frau International" - neue Staffel mit Inka Bause bei RTL
Dabei steht die nächste Runde der Liebessuche bereits in den Startlöchern: Im Herbst soll die 22. Staffel des regulären Formats über die Bildschirme flimmern. Schon an diesem Sonntag präsentiert RTL (online bei rtl+) zudem die ersten Landwirte für die neunte Ausgabe von "Bauer sucht Frau International" mit Moderatorin Inka Bause, die zuletzt über einen schweren Schicksalsschlag innerhalb der Familie sprach.
Ohne polizeiliches Führungszeugnis läuft gar nichts
Bevor auch nur eine Kamera läuft, müssen die Teilnehmer ordentlich Papiere auf den Tisch legen. Spätestens zum Drehstart fordert die Produktionsfirma ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ein. Zusätzlich haben die Kandidaten schriftlich zu bestätigen, dass weder Vorstrafen wegen schwerer Delikte vorliegen noch laufende Ermittlungsverfahren gegen sie geführt werden. Die Liste der genannten Straftaten reicht dabei von Tötungsdelikten über Sexualverbrechen und Menschenhandel bis hin zu Raub, Betrug und Brandstiftung.
Doch damit nicht genug: Auch sämtliche Tätowierungen werden unter die Lupe genommen. Wer extremistische Symbole oder Parolen auf der Haut trägt, fliegt raus. Darüber hinaus verpflichten sich die Kandidaten zu einem detaillierten Verhaltenskodex – diskriminierendes oder übergriffiges Auftreten ist ebenso untersagt wie der Konsum illegaler Substanzen oder übertriebener Alkoholgenuss.
Finger weg vom Smartphone – Kontaktsperre auf allen Kanälen
Ausgerechnet bei einer Sendung, die Menschen zusammenbringen soll, herrscht zunächst striktes Kommunikationsverbot. Noch bevor die Dreharbeiten beginnen, ist es den Kandidaten untersagt, ihren jeweiligen Bauern auf privatem Weg zu kontaktieren – persönliche Treffen sind genauso tabu wie Nachrichten über WhatsApp, Instagram, Facebook, X oder TikTok.
Auch nach der berühmten Hofwoche bleibt Diskretion oberstes Gebot: Sollte tatsächlich eine Beziehung entstanden sein, darf das frische Paar sich bis zur Ausstrahlung der letzten Folge nicht gemeinsam in der Öffentlichkeit zeigen. Wer den Vertrag unterzeichnet, muss außerdem nachweislich ohne feste Partnerschaft sein. Ändert sich der Beziehungsstatus während der Produktion, ist die Produktionsfirma unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Zehn Jahre Schweigen – auch gegenüber der eigenen Familie
Besonders rigoros fallen die Geheimhaltungsklauseln aus. Sämtliche Produktionsdetails, vertragliche Vereinbarungen und andere interne Informationen unterliegen einer strikten Verschwiegenheitspflicht – und zwar nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern ausdrücklich auch gegenüber engsten Familienangehörigen. Wer Interviews geben oder an Presseterminen teilnehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Genehmigung der Produktion. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach Vertragsende. Bei Verstößen drohen den Teilnehmern Vertragsstrafen.
Auch im juristischen Ernstfall sind die Kandidaten nicht völlig frei: Per Vertrag verzichten sie darauf, die Produktion oder Ausstrahlung der Sendung durch einstweilige Verfügungen zu blockieren. Ganz rechtlos stehen die Teilnehmer allerdings nicht da – herkömmliche Klagen auf Unterlassung oder Schadenersatz bleiben ihnen weiterhin ausdrücklich vorbehalten.
Aufwandsentschädigung ja, Gage nein – und keine Garantie für Sendezeit
Was springt für die Kandidaten bei all diesen Auflagen finanziell heraus? Üppige Gagen sind es jedenfalls nicht. Laut dem Vertrag erhalten die Teilnehmer lediglich eine Aufwandsentschädigung – einmal für das Kennenlern-Event und zusätzlich für die eigentlichen Dreharbeiten. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung während der Produktion übernimmt der Sender.
Besonders bemerkenswert: Für spätere Zusammenschnitte, Rückblick-Sendungen oder Updates können die Kandidaten erneut vor die Kamera gebeten werden, ohne dass dafür ein weiterer Cent fließt. Selbst die Gewissheit, tatsächlich im Fernsehen zu erscheinen, gibt es nicht – die Produktion behält sich vor, Teilnehmer jederzeit auszuschließen oder den Ablauf kurzfristig umzuwerfen.
RTL selbst hält sich zu den vertraglichen Details bedeckt: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vertragsdetails grundsätzlich nicht äußern."
Weitere aktuelle Themen über Promis, TV und mehr lesen Sie auch hier:
- "Bauer-sucht-Frau"-Star böse verspottet: "Wer soll das bitte sein?"
- Liebes-Aus von "Bauer sucht Frau"-Traumpaar schockiert Fans
- Carmen Geiss: Strahlend im Bikini - TV-Millionärin (61) so natürlich wie nie
- Mit Spitze und Kirschen versehen - Heidi zeigt, was sie drunter trägt
- Nazan Eckes: Bikini-Selfies bringen Fans in Aufruhr - hier konnte sie nicht widerstehen
ife/news.de/mlk/stg
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.