
Das Wiederholungsspiel der 2. Handball-Bundesliga zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV 06 wird am 29. Juni ausgetragen. Anwurf ist um 17.00 Uhr im Sportpark "Am Hallo" in Essen. Das entschied die Handball-Bundesliga (HBL) und folgte damit einem Urteil des Bundesgerichts des Deutschen Handballbundes. Der Ausgang der Partie könnte noch Auswirkungen auf die Abstiegsfrage haben.
Warum ein Wiederholungsspiel nötig ist
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Nach einer Entscheidung des DHB-Bundesgerichts vom 12. Juni muss die Begegnung wiederholt werden, da es einen spielentscheidenden Regelverstoß von Zeitnehmer und Sekretär gegeben hatte. Dessau hatte die Partie am 27. April in Essen mit 28:27 gewonnen. Brisant: Verliert Dessau das Wiederholungsspiel, ist der DRHV anstelle des ASV Hamm-Westfalen abgestiegen. Dem Liga-Elften Essen droht solch ein Szenario nicht.
Was war im ersten Spiel passiert? Nach einer Auszeit wenige Sekunden vor Spielende standen sieben Dessauer Spieler auf dem Feld, obwohl das Team wegen einer Zeitstrafe in Unterzahl war. Weder den Schiedsrichtern noch den Offiziellen war dies aufgefallen, weshalb Essen Einspruch gegen die Wertung des Spiels einlegte.
Umsetzung des Wiederholungsspiels ist verpflichtend
Trotz der Tatsache, dass sich viele Spieler und Trainer nach Ende der regulären Saison bereits im Urlaub befinden, ist die Austragung des Wiederholungsspiels verpflichtend. Die HBL verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Spieljahr vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres läuft. In diese Zeit können auch Wiederholungsspiele fallen, egal ob die Spielsaison eigentlich schon beendet ist.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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