Tourismus News: EU-Einigung soll bei Ärger auf Reisen helfen
Wer in der Europäischen Union unterwegs ist, hat Rechte. Künftig sollen sie besser durchsetzbar sein. Verhandler haben sich auf kleine Verbesserungen geeinigt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Reisende in der EU sollen künftig bei Problemen unterwegs ihre Rechte leichter geltend machen können. Dafür soll unter anderem ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können, wie das Europäische Parlament nach einer Einigung mit Vertretern der EU-Staaten mitteilte. Im Bahnverkehr gebe es dies bereits, für Schiffs- und Busreisen sowie Flüge sei es neu.
Die EU-Kommission soll das Formular demnach auf ihrer Webseite in allen EU-Sprachen bereitstellen. Die Verkehrsunternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen. Die Einigung muss formell noch vom Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden, bevor die neuen Regeln wirksam werden können.
Keine Vermittlungsgebühr einbehalten
Zudem wird die Rolle von Ticketvermittlern bei Flügen geklärt. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, über die Verbraucher Tickets mehrerer Fluggesellschaften kaufen können, aber auch Reisebüros. Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischem Union nicht einbehalten werden.
Ausgenommen sind davon demnach kleinste Vermittler, etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben. Wer Anspruch auf eine Rückerstattung hat, muss diese künftig innerhalb von sieben Tagen erhalten. Hat der Vermittler das Beförderungsunternehmen aus eigenen Mitteln bezahlt, verdoppelt sich die Frist auf 14 Tage.
Keine Kosten für notwendige Begleitperson
Außerdem wird unter anderem festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität unterwegs ein Recht auf kostenlose Begleitung haben, wenn dies für sie notwendig ist. Falls eine Fluggesellschaft darauf besteht, dass aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson dabei ist und diese nicht selbst stellen kann, hat der Passagier das Recht, selbst auszuwählen, wer ihn auf dem Nachbarsitz begleitet - ohne dass die Airline für dieses zweite Ticket Kosten berechnen darf.
Unabhängig von der Einigung haben sich Vertreter von Parlament und EU-Staaten vor kurzem auf neue Rechte rein für Flugpassagiere verständigt. Dabei geht es unter anderem um die Bedingungen für Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen. Zudem müssen betroffene Passagiere der Vereinbarung zufolge innerhalb von vier Tagen nach dem Ende ihrer Reise klare elektronische Informationen bekommen, wie sie ihren Entschädigungsantrag einreichen können. Die vereinbarten Änderungen sollen nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die nun neu vereinbarten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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