Deutsche Bahn News heute: Beendet: Beeinträchtigung zwischen Köln und Frankfurt(M)
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Beendet: Beeinträchtigung zwischen Köln und Frankfurt(M) |
|---|---|
| Ursache | Reparatur an der Weiche |
| Beginn | 10.06.2026 |
| Ende | 10.06.2026 |
Beendet: Beeinträchtigung zwischen Köln und Frankfurt(M)
Für Verbindungen im Raum Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Die Reparatur an der Weiche in Siegburg/Bonn zwischen Köln und Frankfurt(M) ist beendet. Alle ICE-Züge auf der Schnellfahrstrecke zwischen Köln und Frankfurt(M) können wieder planmäßig verkehren."
"Reparatur an der Weiche" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur an der Weiche" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
Alle ICE-Züge die über die Schnellfahrstrecke Köln – Rhein/Main zwischen Köln und Frankfurt(M) fahren.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 10.06.2026 um 09.39 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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