Deutsche Bahn News aktuell: Bahnhofsperrung Wehr-Brennet
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Baden-Württemberg. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Abweichungen im Fahrplan sind für alle Reisenden eine zumeist unangenehme Herausforderung. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Bahnhofsperrung Wehr-Brennet |
|---|---|
| Ursache | Behördliche Maßnahme |
| Beginn | 22.04.2026 |
| Ende | 22.04.2026 |
Bahnhofsperrung Wehr-Brennet
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Eine Dauer der Beeinträchtigung liegt uns bisher nicht vor. Behördliche Maßnahme im Raum Wehr-Brennet. Kein Zugverkehr zwischen Rheinfelden(Baden) und Murg(Baden) möglich. Ein Ersatzverkehr wird ab circa 05:25 Uhr ab Murg(Baden) und circa 05:50 Uhr ab Rheinfelden(Baden) eingerichtet. "
"Behördliche Maßnahme" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Behördliche Maßnahme" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie(n):
RE 3 Basel Bad Bf - Singen(Hohentwiel)
RB 30 Basel Bad Bf - Lauchringen
Züge der Linie RE 3 beginnen/enden in Rheinfelden(Baden) und Waldshut.
Züge der Linie RB 30 beginnen/enden in Rheinfelden(Baden) und Murg(Baden).
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."
Diese Meldung wurde am 22.04.2026 um 03.48 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
Lesen Sie mehr zum Thema Deutsche Bahn und Reisen:
- Deutsche Bahn: Günstige Tickets, Verspätung, und Co.! Mit diesen Tipps sparen Sie viel Geld
- Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn: Darauf müssen sich Bahnreisende gefasst machen
- Risk Map 2025: Urlauber aufgepasst! In diese Länder sollten Sie nicht reisen
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.