Deutsche Bahn News heute: Beeinträchtigungen in Ulm Hbf
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Baden-Württemberg. Das müssen Sie wissen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Beeinträchtigungen in Ulm Hbf |
|---|---|
| Ursache | Defektes Stellwerk |
| Beginn | 21.04.2026 |
| Ende | 21.04.2026 |
Beeinträchtigungen in Ulm Hbf
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Ein defektes Stellwerk im Raum Ulm Hbf beeinträchtigt den Zugverkehr. Aktuell sind keine Zugfahrten zwischen Herrlingen und Ulm Hbf möglich. Der Zugverkehr zwischen Langenau(Württ) und Ulm Hbf wurde wieder aufgenommen. Über die Dauer der Störung liegen uns noch keine Informationen vor. In der Folge kommt es zu Verspätungen und Teilausfällen. Wir arbeiten an der Einrichtung eines Ersatzverkehrs mit Bus, warten aber noch auf die Bestätigung unserer Partner. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung."
"Defektes Stellwerk" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Defektes Stellwerk" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linien:
RE 50 (Aalen – Ulm)
RE 55 (Donaueschingen – Ulm)
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."
Diese Meldung wurde am 21.04.2026 um 22.06 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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