Deutsche Bahn News heute: Beeinträchtigungen zwischen Darmstadt und Heidelberg
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Baden-Württemberg und Hessen. Das müssen Sie wissen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Beeinträchtigungen zwischen Darmstadt und Heidelberg |
|---|---|
| Ursache | Defektes Stellwerk |
| Beginn | 20.04.2026 |
| Ende | 20.04.2026 |
Beeinträchtigungen zwischen Darmstadt und Heidelberg
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg und Hessen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Das Stellwerk in Weinheim(Bergstr) ist am 20.04.2026 zwischen 13 Uhr und 20 Uhr nicht besetzt. Es kommt derzeit zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Dadurch kommt es zu Umleitungen mit Haltausfällen."
"Defektes Stellwerk" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg und Hessen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Defektes Stellwerk" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE & EC Züge werden zwischen Frankfurt(M) und Heidelberg Hbf umgeleitet. Die Halte in Darmstadt Hbf, Bensheim und Weinheim(Bergstr) Hbf entfallen. Eine Verspätung ist nicht zu erwarten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 20.04.2026 um 13.17 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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