Deutsche Bahn News heute: Stammstrecke/Gesamtnetz Ostbahnhof: Defektes Stellwerk

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Bayern. Das müssen Sie wissen.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / filmbildfabrik

Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen notwendig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisStammstrecke/Gesamtnetz Ostbahnhof: Defektes Stellwerk
UrsacheDefektes Stellwerk
Beginn17.04.2026
Ende18.04.2026

Stammstrecke/Gesamtnetz Ostbahnhof: Defektes Stellwerk

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Die Einschränkungen im Bereich Ostbahnhof in Richtung Pasing sind beendet. Der Zugverkehr wurde vollständig wieder aufgenommen. Es kann noch zu vereinzelten Folgeverspätungen von 5 bis 10 Minuten und Zugausfällen kommen."

"Defektes Stellwerk" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Defektes Stellwerk" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Beachten sie zusätzlich die bestehende Störung auf der S3 und der S5
Der technische Defekt am Stellwerk am Ostbahnhof ist behoben."

Diese Meldung wurde am 17.04.2026 um 23.49 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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