Deutsche Bahn News aktuell: Stammstrecke Marienplatz: Unbefugte Personen auf der Strecke
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern. Lesen Sie hier die Information an die betroffenen Fahrgäste.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob Sie regelmäßig pendeln oder nur gelegentlich mit dem Zug unterwegs sind: Abweichungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Stammstrecke Marienplatz: Unbefugte Personen auf der Strecke |
|---|---|
| Ursache | Unbefugte Personen auf der Strecke |
| Beginn | 29.03.2026 |
| Ende | 29.03.2026 |
Stammstrecke Marienplatz: Unbefugte Personen auf der Strecke
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Im Bereich Marienplatz sind keine Zugfahrten möglich."
"Unbefugte Personen auf der Strecke" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Unbefugte Personen auf der Strecke" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Die S-Bahnen werden derzeit zurückgehalten.
Bitte rechnen Sie mit Verspätungen von 15 bis 20 Minuten und Teilausfällen
Der Grund hierfür sind unbefugte Personen auf der Strecke."
Diese Meldung wurde am 29.03.2026 um 11.39 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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