Deutsche Bahn News heute: Streikankündigung in Belgien
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Nordrhein-Westfalen. Was Bahnreisende wissen sollten, erfahren Sie hier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Streikankündigung in Belgien |
|---|---|
| Ursache | Streikauswirkungen |
| Beginn | 08.03.2026 |
| Ende | 11.03.2026 |
Streikankündigung in Belgien
Für Verbindungen im Raum Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"In Belgien wurden Streikmaßnahmen angekündigt. Dadurch kommt es im internationalen Fernverkehr zwischen Deutschland und Belgien zu Einschränkungen"
"Streikauswirkungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Streikauswirkungen" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
08.03.26: NJ 468 von Wien - Köln - Brüssel fällt zwischen Köln und Brüssel aus
09.03.26: NJ 469 von Brüssel - Köln - Wien fällt zwischen Brüssel und Köln aus
Bitte planen Sie für Reisen von und nach Brüssel mehr Zeit ein.
Es gelten die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass z. B. auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 06.03.2026 um 12.33 Uhr aktualisiert.
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Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
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