Deutsche Bahn News heute: Stammstrecke Marienplatz: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern. Lesen Sie hier die Mitteilung an die betroffenen Reisenden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Stammstrecke Marienplatz: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes |
|---|---|
| Ursache | Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes |
| Beginn | 28.02.2026 |
| Ende | 28.02.2026 |
Stammstrecke Marienplatz: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Im Bereich Marienplatz in Richtung Pasing sind keine Zugfahrten möglich."
"Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Die S-Bahnen werden derzeit zurückgehalten.
Bitte rechnen Sie mit Verspätungen von bis zu 20 Minuten und Teilausfällen.
Der Grund hierfür ist eine ärztliche Versorgung eines Fahrgastes."
Diese Meldung wurde am 28.02.2026 um 00.30 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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