Deutsche Bahn News heute: MVG wird am 27. und 28. Februar 2026 bestreikt.
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Bayern. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Ob Sie regelmäßig pendeln oder nur gelegentlich mit dem Zug unterwegs sind: Fahrplanabweichungen sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | MVG wird am 27. und 28. Februar 2026 bestreikt. |
|---|---|
| Ursache | Streik |
| Beginn | 24.02.2026 |
| Ende | 01.03.2026 |
MVG wird am 27. und 28. Februar 2026 bestreikt.
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"MVG wird am Freitag, den 27. und Samstag, den 28. Februar 2026 bestreikt "
"Streik" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Streik" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Die Gewerkschaft Verdi hat für Freitag, den 27. und Samstag, den 28. Februar 2026, zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind U-Bahn, Tram und Bus bis zur Liniennummer 199. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über ihre Reiseverbindung.
Die S-Bahn München ist von diesem angekündigten Warnstreik nicht betroffen und verkehrt regulär. Bitte beachten Sie, dass es vor allem in der Hauptverkehrszeit zu Kapazitätsengpässen kommen kann.
Weitere Informationen finden Sie auf mvg.de sowie in der App MVGO."
Diese Meldung wurde am 24.02.2026 um 16.57 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
Lesen Sie mehr zum Thema Deutsche Bahn und Reisen:
- Deutsche Bahn: Günstige Tickets, Verspätung, und Co.! Mit diesen Tipps sparen Sie viel Geld
- Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn: Darauf müssen sich Bahnreisende gefasst machen
- Risk Map 2025: Urlauber aufgepasst! In diese Länder sollten Sie nicht reisen
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.