Deutsche Bahn News aktuell: Beeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Salzburg
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern. Was Fahrgäste wissen sollten, erfahren Sie hier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Beeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Salzburg |
|---|---|
| Ursache | Behördliche Maßnahme |
| Beginn | 20.02.2026 |
Beeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Salzburg
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund eines Polizeieinsatzes kommt es im Raum Prien am Chiemsee derzeit zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Die Strecke ist gesperrt. Die Züge entfallen."
"Behördliche Maßnahme" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Behördliche Maßnahme" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE/IC/RJ Züge München - Salzburg
RJ/EC Züge Innsbruck/Wörgl - Salzburg
Wir empfehlen Ihnen folgende Reisealternativen: Nutzen sie die Züge des Nahverkehrs via Mühldorf(Obb), Simbach(Inn) für die Fahrt Richtung Linz/Wien.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 20.02.2026 um 09.25 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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