Deutsche Bahn News aktuell: Faschingsumzugs am Halt Neustadt a.d. Donau, Bahnhof
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern. Was Fahrgäste wissen sollten, erfahren Sie hier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Faschingsumzugs am Halt Neustadt a.d. Donau, Bahnhof |
|---|---|
| Ursache | Demonstration |
| Beginn | 15.02.2026 |
| Ende | 16.02.2026 |
Faschingsumzugs am Halt Neustadt a.d. Donau, Bahnhof
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund eines Faschingsumzugs wurde der Halt Neustadt a.d. Donau, Bahnhof verlegt. Der Ersatzhalt befindet sich in der Raffineriestraße. Bitte beachten Sie den verlängerten Umsteigeweg."
"Demonstration" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Demonstration" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie(n): Bus RE18
Betroffene Station(en): Neustadt a.d. Donau, Bahnhof
Um keine kurzfristigen Änderungen zu verpassen, informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien."
Diese Meldung wurde am 14.02.2026 um 17.47 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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