Deutsche Bahn News aktuell: Großraum Bayern
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Bayern. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob Unwetter, Personalengpass oder Verkehrsstörung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Großraum Bayern |
|---|---|
| Ursache | Schnee und Eis |
| Beginn | 26.01.2026 |
| Ende | 26.01.2026 |
Großraum Bayern
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Schnee und Eis / Verspätungen und Zugausfälle"
"Schnee und Eis" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Schnee und Eis" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Aufgrund von Schnee und Eis in im Großraum Bayern ist der Zugverkehr beeinträchtigt.
Neustad Aisch - Steinach (b.R.o.d.T.) zusätzlich Ersatzverkehr zur Entlastung.
Es ist mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Auch kann es kurzfristig zu Zugausfällen kommen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf bahn.de bzw. im DB Navigator über Ihre Verbindung.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie im DB Navigator."
Diese Meldung wurde am 26.01.2026 um 13.03 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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