Deutsche Bahn News heute: Defekt an einem Bahnübergang in Wendlingen
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Baden-Württemberg. Lesen Sie hier die Mitteilung an die betroffenen Fahrgäste.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob Baumaßnahme, Unwetter oder Streik - die möglichen Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen notwendig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Defekt an einem Bahnübergang in Wendlingen |
|---|---|
| Ursache | Technischer Defekt an einem Bahnübergang |
| Beginn | 18.01.2026 |
| Ende | 18.01.2026 |
Defekt an einem Bahnübergang in Wendlingen
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Fahrtabweichungen auf der S1"
"Technischer Defekt an einem Bahnübergang" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Technischer Defekt an einem Bahnübergang" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Es kommt zu Verspätungen und Ausfällen auf der S1 wegen einem defekt an einem Bahnübergang in Wendlingen. Bitte prüfen Sie Ihre Reise online vor Fahrtantritt und achten Sie auf die Durchsagen und Anzeigen am Bahnsteig. Wir informieren Sie sobald uns neue Informationen vorliegen."
Diese Meldung wurde am 18.01.2026 um 08.40 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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