Deutsche Bahn News aktuell: Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Fahrgäste in Bayern und Hessen. Das müssen Sie wissen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau |
|---|---|
| Ursache | Entschärfung einer Fliegerbombe |
| Beginn | 11.12.2025 |
Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau
Für Verbindungen im Raum Bayern und Hessen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund der Entschärfung einer Weltkriegsbombe am Donnerstag, 11.12.2025 kommt es in Hanau zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Die betroffenen Züge müssen vsl. umgeleitet werden und verspäten sich dadurch."
"Entschärfung einer Fliegerbombe" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern und Hessen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Entschärfung einer Fliegerbombe" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Im Laufe des heutigen Nachmittags erwarten wir nähere Informationen seitens der zuständigen Behörden. Danach wird diese Meldung schnellstmöglich aktualisiert.
Die Stadt Hanau informiert auf ihrer Webseite.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 10.12.2025 um 13.32 Uhr aktualisiert.
Ergänzende Links und Downloads
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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