Deutsche Bahn News aktuell: S1 Feldmoching - Moosach: Behördliche Maßnahme
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern. Was Fahrgäste wissen sollten, lesen Sie hier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | S1 Feldmoching - Moosach: Behördliche Maßnahme |
|---|---|
| Ursache | Behördliche Maßnahme |
| Beginn | 04.12.2025 |
| Ende | 04.12.2025 |
S1 Feldmoching - Moosach: Behördliche Maßnahme
Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Derzeit sind zwischen Moosach und Feldmoching keine Zugfahrten möglich."
"Behördliche Maßnahme" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Behördliche Maßnahme" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Die S-Bahnen wenden in Feldmoching und Moosach
Alternativen:
Ab/bis Feldmoching ↔ U2 Hauptbahnhof
Ab/bis Fasanerie Bus 175 ↔ Olympia-Einkaufszentrum ↔ Marienplatz U3/Hauptbahnhof U1
Ab/bis Moosach ↔ U3 Marienplatz
Wir haben ein Ersatzverkehr bestellt, warten aber noch auf die Bestätigung unserer Partner.
Grund ist eine behördliche Maßnahme."
Diese Meldung wurde am 04.12.2025 um 17.58 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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