Deutsche Bahn News aktuell: Stellwerksstörung im Bereich Thayngen
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Baden-Württemberg. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Abweichungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Stellwerksstörung im Bereich Thayngen |
|---|---|
| Ursache | Defektes Stellwerk |
| Beginn | 03.12.2025 |
| Ende | 03.12.2025 |
Stellwerksstörung im Bereich Thayngen
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Auf der Strecke zwischen Singen und Schaffhausen kommt es aufgrund eines defekten Stellwerks im Bereich Thayngen zu Beeinträchtigungen. Über die Dauer der Störung liegen uns derzeit keine Informationen vor. In der Folge kommt es zu Verspätungen und Teilausfällen. Bitte achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen im Zug und an den Bahnsteigen."
"Defektes Stellwerk" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Defektes Stellwerk" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie(n):
RE 3 (Ulm – Lindau / Friedrichshafen – Basel Bad Bf)
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."
Diese Meldung wurde am 03.12.2025 um 12.59 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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