Ein Balkon bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, eine ganz eigene grüne Oase zu schaffen. Doch wussten Sie, dass Sie laut Mietvertrag einige Pflanzen nicht auf dem Balkon beherbergen dürfen? Wir verraten, welche Pflanzen später zu rechtlichen Streitigkeiten führen könnten.

- Nicht alle Pflanzen sind auf dem Balkon erlaubt
- Laut Gerichtsurteilen sind einige strikt verboten
- Auch bei erlaubten Pflanzen gibt es einige Regeln
Auch in Mietwohnungen ohne eigenen Garten lassen sich viele Pflanzen problemlos halten - und wer wenig Platz hat, kann ganz einfach auf den Balkon ausweichen. Obacht: Manche Gewächse sind bei vielen Vermietern eher nicht so gern gesehen. Manche lassen sich sogar rechtlich verbieten - daher ist Vorsicht geboten beim Kauf neuer Pflanzen. Welche Gewächse verboten sind und welche nicht, lesen Sie hier.
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Diese Pflanzen sind laut Gerichtsurteilen verboten
Besonders problematisch sind Pflanzen, die die Architektur des Hauses potenziell beschädigen können. So urteilte das Landesgericht München, dass beispielsweise das Anpflanzen eines Bergahorns oder anderer Bäume, die mit der Zeit zu einem stattlichen Ausmaß heranwachsen, nicht zulässig ist. Das Amtsgericht Berlin wiederum urteilte, dass auch Efeu und Wilder Wein auf dem Balkon nichts zu suchen haben. Als Rankpflanzen benötigen diese ein Rankgitter - ist dieses nicht vorhanden, kann es vorkommen, dass diese an der Hausfassade entlangwachsen und diese somit langfristig beschädigen können.
In einem anderen Fall störte der Anbau von Cannabis offenbar den Vermieter so sehr, dass das Landesgericht Ravensburg die fristlose Kündigung des Mietvertrags für zulässig befand. Das Anpflanzen der mittlerweile legal zu besitzenden Cannabispflanze kann das Ansehen des Hauses schädigen und den Hausfrieden stören - auch im Garten dürfen sie nicht angepflanzt werden. Erwachsene Personen dürfen mittlerweile allerdings bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum im Haushalt anbauen - sie sollten nur nicht offen sichtbar sein. Daher ist es sinnvoll, den Anbau eventuell mit dem Vermieter abzusprechen.
Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Auch bei Blumen und anderen Gewächsen, die eigentlich keine Mietvertragsverletzungen darstellen, muss einiges beachtet werden. So müssen größere Pflanzen, die beispielsweise als Sichtschutz dienen, ausreichend gegen Windböen gesichert sein, um die Gefährdung von Passanten zu vermeiden. Sollten sie allerdings zu stark wachsen, muss der Mieter sie regelmäßig stutzen - andernfalls könnten sie die Aussicht und Wohnqualität von Nachbarn beeinträchtigen oder das Gesamtbild der Hausfassade stören.
Pflanzenkübel und Blumenkästen müssen zudem fest montiert sein, damit sie nicht herunterfallen und Nachbarn oder Passanten verletzen können. Sollten sich übrigens Personen unter den Kästen befinden, ist es besser, mit dem Gießen zu warten - das zeigt ein Fall des Landesgerichts München, bei dem einem beeinträchtigten Wohnungseigentümer ein Unterlassungsanspruch eingeräumt wurde. Dabei wurde die Nachbarin eines Hobbygärtners wohl mit einer unfreiwilligen Dusche überrascht, als sie gerade mit ihrem Mann frühstückte.
Welche Pflanzen eignen sich für meinen Balkon?
Die meisten Pflanzen sind aber dennoch auch auf dem Balkon ganz ohne Einschränkungen erlaubt. Welche sich am besten für den eigenen Balkon eignen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Liegt der Balkon auf der Sonnenseite und bekommen die Pflanzen ausreichend Licht ab oder ist es meist eher schattig? Für sonnenseitige Balkone empfehlen sich beispielsweise Geranien, Petunien und Husarenköpfchen. Für schattigere Orte hingegen sind Schneeflockenblumen, Elfenspiegel und Fuchsien ganz klar eher geeignet.
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