Altbundeskanzler Schröder: Altkanzler Schröder im Streit um Bundestagsbüro erfolglos

Vor rund drei Jahren wurde Altkanzler Schröder sein Büro im Bundestag gestrichen. Dagegen klagte der SPD-Politiker. Auch in dritter Instanz hatte er keinen Erfolg.

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Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage am Donnerstag in dritter Instanz zurück. Es handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden dürften, erklärte der Vorsitzende Richter des 2. Senats. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es damals zur Begründung.

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Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen dieses Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei. (Az.: BVerwG 2 C 16.24)

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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