Umgang mit dem Klimawandel: Patientenschützer: Nur Bund kann Klimaanpassung von Heimen finanzieren
Die SPD will die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufnehmen. Der Bund könnte dann mehr daran mitwirken. Die Stiftung Patientenschutz hält das für einen Bereich dringend geboten.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der SPD-Vorstoß für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz findet die Unterstützung der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Ihr Vorstand Eugen Brysch fordert, dass sich der Bundestag dabei auf den Schutz von sozialen Einrichtungen konzentrieren soll. "Gerade alte, pflegebedürftige und schwer kranke Menschen leiden", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Zurzeit drehten sich Bundesregierung und Bundestagsfraktionen bei der Klimaanpassung sozialer Einrichtungen im Kreis. "Dabei muss den Beteiligten bewusst sein, dass die 5,8 Millionen Klinikpatienten in den Sommermonaten und die 800.000 Pflegeheimbewohner ohne eine Klarstellung in der Verfassung nicht vor den extremen Temperaturen geschützt werden können."
SPD-geführte Bundesministerien unternehmen Vorstoß
Die SPD möchte eine neue "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz festschreiben. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es "eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht", heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August.
Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz definiert, könnte sich der Bund stärker daran beteiligen. Momentan beschränkt sich dessen Mitwirkung auf Maßnahmen wie das Erstellen von Hitzeschutzplänen oder auf Förderprogramme wie für den Waldumbau.
Brysch: Ländern und Kommunen fehlen die nötigen Mittel
Brysch sagte, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil Deutschland bei der Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in den Handlungsmöglichkeiten beschränkt sei. "Denn Länder und Kommunen sind nicht in der Lage, die zusätzlichen Milliarden Euro zu bezahlen. Auch ist es Pflegeheimbewohnern finanziell unzumutbar, neben den explodierenden Investitionskosten auch noch den Hitzeschutz aus eigenen Mitteln zu stemmen."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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