Berlin News: Frei gegen expliziten Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Unionsfraktionschef Frei sieht keinen Bedarf, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz sexueller Identität zu erweitern. So werde keine Sicherheit geschaffen, sagt er.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat sich gegen eine feste Verankerung eines Verbots von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz ausgesprochen. "Ich halte das nicht für notwendig", sagte der CDU-Politiker der Funke Mediengruppe. "Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten."
Die SPD hatte nach dem Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin die Forderung nach einer Gesetzesanpassung erneut befeuert. Konkret geht es um Artikel 3 im Grundgesetz. Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht.
"Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung jeglicher Art. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach sehr klar bestätigt", sagte Frei weiter. "Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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