Beamten-Bonus im Vergleich: Bis zu 20 Prozent mehr Geld - hier lohnt sich Weiterarbeiten richtig

In einigen deutschen Bundesländern lohnt es sich für Beamte finanziell richtig, wenn sie länger arbeiten. Denn sie kassieren dann Bonuszahlungen von bis zu 20 Prozent auf ihr Gehalt. Hier gibt es für die Staatsdiener das meiste Geld.

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Beamte können in einigen Bundesländern auf einen lukrativen Bonus hoffen, wenn sie länger arbeiten. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Beamte können in einigen Bundesländern auf einen lukrativen Bonus hoffen, wenn sie länger arbeiten. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/Chadaporn
  • Deutsche Beamte können bis zu 20 Prozent Bonus kassieren, wenn sie länger arbeiten
  • Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  • Staatsdiener in Berlin, Brandenburg und Sachsen profitieren am meisten
  • Keine Extra-Zahlungen in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Thüringen

Wer als Beamter das Pensionsalter erreicht hat und trotzdem weitermacht, kann in einigen Bundesländern kräftig absahnen. Ein aktueller Vergleich der "Bild" zeigt: Berlin, Brandenburg und Sachsen locken ihre Staatsdiener mit einem Gehaltszuschlag von bis zu 20 Prozent, wenn sie den Ruhestand hinauszögern.

Deutsche Beamte erhalten bis zu 20 Prozent Bonus bei Weiterbeschäftigung

Für Angestellte im öffentlichen Dienst sieht die Sache dagegen deutlich magerer aus. "Eine mit den besoldungsrechtlichen Regelungen vergleichbare Zahlung bei einer Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus gibt es im Tarifbereich nicht", erklärt eine Sprecherin des sächsischen Finanzministeriums laut "Bild". Immerhin: Wer als Angestellter später in Rente geht, erhält pro aufgeschobenem Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

Sachsens Rechnung: Bonus billiger als Neueinstellung

Das sächsische Finanzministerium unter Christian Piwarz (CDU) verteidigt die großzügige Regelung für Staatsdiener mit einer simplen Kalkulation. Bei einem Beamten mit 5.000 Euro Monatsgehalt entstehen durch den 20-Prozent-Zuschlag Kosten von 6.000 Euro. Geht derselbe Beamte jedoch in Pension, muss der Freistaat sowohl die Versorgungsbezüge als auch das Gehalt eines Nachfolgers stemmen.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimensionen: Ein verheirateter Richter ohne Kinder der Besoldungsgruppe R 1 erhält durch die Weiterarbeit monatlich rund 1.705 Euro zusätzlich. Seine Bruttobezüge steigen damit von etwa 9.115 Euro auf über 10.810 Euro.

Thüringen warnt vor Fehlanreizen

Nicht alle Bundesländer halten die Bonuszahlungen für sinnvoll. Thüringens Finanzministerium unter Katja Wolf (BSW) erteilt solchen Zuschlägen eine klare Absage. "Die Gewährung eines Zuschlags bei Hinausschieben des Ruhestands zusätzlich zur Besoldung wird bezüglich möglicher damit verbundener Mitnahmeeffekte und Fehlanreize, vor allem hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte, kritisch gesehen", heißt es aus dem Ministerium.

Die Regelungen variieren bundesweit erheblich: Während der Bund, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zehn Prozent Zuschlag gewähren, zahlen Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz acht Prozent. Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland ermöglichen zwar eine Weiterbeschäftigung, verzichten aber ebenso wie Thüringen komplett auf finanzielle Anreize.

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