Erfurt: Gleichstellungsbeauftragte bleiben Pflicht in den Kommunen
Für eine Mehrheit im Landtag war klar: Die Kommunen sollen weiterhin Gleichstellungsbeauftragte haben. Die AfD-Fraktion wollte eine gesetzliche Pflicht dafür abschaffen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Thüringens Kommunen müssen weiterhin Gleichstellungsbeauftragte einsetzen. Die AfD-Fraktion scheiterte im Landtag in Erfurt mit einem Vorstoß, diese Pflicht mit einer Änderung der Thüringer Kommunalordnung abzuschaffen. Sie wollte es den Kommunen auch mit Blick auf ihre Haushaltslage überlassen, ob sie Beauftragte für die Gleichstellung der Geschlechter berufen.
Die Pflicht zu Gleichstellungsbeauftragten gelte für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern, sagte Innenstaatssekretär Andreas Bausewein. Ziel der AfD sei es, dass sich das Land von seinem Verfassungsauftrag, eine tatsächliche Gleichstellung zu sichern, verabschiede. Das lehne die Landesregierung ab.
Die AfD-Fraktion argumentierte mit der Organisationsfreiheit der Städte und Gemeinden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibe dabei eine kommunale Aufgabe, "jedoch ohne starre landesrechtliche Vorgaben".
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hatte den AfD-Vorstoß kritisiert. In Thüringen sei bereits ein erster AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung zentraler gleichstellungspolitischer Strukturen im Frühjahr an einer Landtagsmehrheit gescheitert, erklärte sie.
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