Cottbus: AfD klagt nach unterlegener Landratswahl gegen Kreistag
Bei der Stichwahl um das Landratsamt in Spree-Neiße gewann CDU-Bewerber Heusler knapp. Die AfD sieht Unregelmäßigkeiten, scheitert aber mit einem Einspruch. Nun geht sie juristisch gegen die Wahl vor.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die AfD im Landkreis Spree-Neiße hat nach der Zurückweisung ihres Wahleinspruchs Klage gegen den Kreistag wegen der Landratswahl eingereicht. Die Klageschrift sei eingetroffen, teilte das Verwaltungsgericht in Cottbus der Deutschen Presse-Agentur mit. Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße wendet sich gegen die Stichwahl vom 22. März, bei der die heutige Kreischefin Christine Beyer gegen den CDU-Kandidaten Martin Heusler unterlag.
Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße hatte am 29. April einen Wahleinspruch der AfD zur Stichwahl für den Landrat mehrheitlich zurückgewiesen. Die AfD Spree-Neiße vermutet mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl. Der Kreistag erklärte daraufhin am 6. Mai, die Einwendungen gegen die Stichwahl seien nicht begründet und würden zurückgewiesen. "Die Wahlen sind gültig."
AfD: Diskrepanz zwischen dem Urnen- und dem Briefwahl
Die AfD hält die Diskrepanz zwischen dem Urnen- und dem Briefwahlergebnis von 24,75 Prozentpunkten (Urnenwahl 54,13 Prozent, Briefwahl 29,38 Prozent) für zu groß. "Diese Spanne übersteigt die bei vergleichbaren Wahlen in Brandenburg beobachteten Abweichungen und hat sich gegenüber dem ersten Wahlgang (21,97 Prozentpunkte) noch vergrößert", heißt es in der Klageschrift, die der dpa vorliegt.
Aus Sicht der AfD haben auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein letztlich nicht gewählt. Die Differenz zwischen den ausgegebenen Wahlscheinen und den mit Wahlschein abgegebenen Stimmen von 1.632 übersteige den Stimmenunterschied der Bewerber von 1.469. Die AfD wirft dem Landkreis auch vor, dass eingehende Briefwahlsendungen in einzelnen Wahlbehörden gesammelt und zu zentralen Briefwahlstellen gebracht worden seien, ohne durchgängig verschlossen befördert zu werden.
"Gerade weil der Abstand zwischen den beiden Kandidaten relativ gering war, muss jeder berechtigte Zweifel ausgeräumt werden", sagte der AfD-Landesvorsitzende René Springer. Es gehe nicht um Vorverurteilungen oder unbelegte Behauptungen, sondern eine gerichtliche Überprüfung von Fragen.
Denkbar knappes Ergebnis
Der CDU-Kandidat Martin Heusler hatte bei der Stichwahl mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Beyer gewonnen, die auf 48,5 Prozent kam. Beyer lag bei der Auszählung allerdings lange vorn. Erst die Briefwahl drehte diesen Trend. Heusler erhielt bei der Briefwahl 70,6 Prozent und bei der Urnenwahl 45,9 Prozent, Beyer kam bei der Briefwahl auf 29,4 Prozent und an den Urnen auf 54,1 Prozent.
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