Mainz: Das machen Fachausschüsse im Landtag und deren Chefs
Was ein Landtag so macht, dürfte vielen Menschen bekannt sein. Wie bedeutsam Fachausschüsse eines Parlaments sind, dagegen weniger. Sie rücken gerade in den Fokus.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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In Fachausschüssen eines Parlaments, sei es ein Landtag oder der Bundestag, geschieht viel politisch-inhaltliche Arbeit. Nach einer ersten Diskussion im Plenum werden Gesetzentwürfe in aller Regel zur weiteren Beratung in den thematisch passenden Ausschuss überwiesen.
Manche politischen Projekte werden auch in mehreren Ausschüssen beraten, wobei immer einer federführend ist. Unter den 14 Fachausschüssen im Landtag von Rheinland-Pfalz gibt es unter anderem die für Inneres, Bildung, Wirtschaft, Verkehr oder Umwelt und Landwirtschaft. Andere sind für Arbeit, Soziales, Familie und Jugend oder Finanzen oder Recht und Verbraucherschutz zuständig.
Ausschüsse sind vorbereitende Beschlussorgane. Sie empfehlen nach ihren Beratungen dem Plenum Beschlüsse, also etwa die Zustimmung zu einem Gesetzentwurf oder dessen Ablehnung. Ausschüsse können Anhörungen von Externen beschließen. Dahinter steckt der Gedanke, Sachverstand von außen in die politische Arbeit einfließen zu lassen.
Bei Expertenanhörungen benennen die Fraktionen beziehungsweise ihre in dem jeweiligen Ausschuss sitzenden Mitglieder ausgewählte Anzuhörende - in der Regel sind das Personen, die ihre politische Position bestärken sollen. Unter dem Strich sind die Fachausschüsse so was wie die maßgeblichen Arbeitsgremien des Landtags. Hier sollen fachliche Fragen geklärt und quasi alles für die abschließende Abstimmung im Plenum vorbereitet werden.
Wichtig ist auch, dass Ausschüsse die Landesregierung kontrollieren sollen. Ein Fachausschuss kann einen Berichtsantrag an ein Ministerium stellen, dann muss dies über ein gewisses Thema berichten. In der Landesverfassung steht, dass jedes Mitglied eines Landtagsausschusses verlangen kann, dass die Regierung dem Ausschuss zu Gegenständen seiner Beratung Auskünfte erteilt.
Als Fraktion den Vorsitz in einem Ausschuss innezuhaben, kann insofern bedeutsam sein, als dass dieser die Sitzungen leitet, also einen gewissen Einfluss auf Diskussionen in dem Gremium hat. Dem oder der Vorsitzenden obliegt auch die Vorbereitung von Ausschusssitzungen, dazu zählt etwa die Aufstellung von Tagesordnungen.
Und wenn Mitglieder der Landesregierung in einem Fachausschuss über ein Thema berichten, unterliegen sie dabei der sogenannten Ordnungsgewalt des Vorsitzenden. So ist es in der Landesverfassung geregelt.
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