Menschenrechte: Iranische Friedensnobelpreisträgerin in Krankenhaus in Teheran verlegt
Die Menschenrechtsaktivistin befand sich nach Angaben ihrer Familie zuletzt in kritischem Zustand. Nun genehmigt die Justiz ihre Verlegung aus der Provinz in die Hauptstadt zur Behandlung.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben ihrer Stiftung in ein Krankenhaus in Teheran verlegt worden. Die 54‑Jährige war nach einem Herzinfarkt seit mehr als einer Woche auf der Intensivstation eines Krankenhauses in der Stadt Sandschan im Nordwesten des Irans, wo sie auch inhaftiert war. Mohammadi sei eine Aussetzung ihrer Strafe gegen Zahlung einer hohen Kaution gewährt worden, hieß es in einer Mitteilung der Stiftung.
Ihr Transport mit dem Krankenwagen sei abgeschlossen, und sie befinde sich nun im Tehran Pars Spital, wo sie von ihrem eigenen Ärzteteam behandelt werde, hieß es weiter. Auch ihr Anwalt Mostafa Nili bestätigte die Verlegung auf X. Mohammadis in Paris lebender Ehemann Taghi Rahmani hatte erst am Samstag auf X berichtet, der Gesundheitszustand der Menschenrechtsaktivistin sei weiter kritisch. Sie habe einen starken Blutdruckabfall erlitten, zudem falle ihr inzwischen selbst das Sprechen schwer, schrieb er.
USA forderten erst am Freitag Mohammadis Freilassung
Rahmani und andere Familienmitglieder forderten seit längerem, Mohammadi nach Teheran zu verlegen, damit sie dort von ihren eigenen Fachärzten behandelt werden kann. Auch die USA forderten den Iran am Freitag dazu auf, Mohammadi sofort aus dem Gefängnis freizulassen. Sie müsse die nötige Behandlung bekommen, die Welt schaue zu, schrieb der im US-Außenministerium für Menschenrechte zuständige Spitzenbeamte Riley Barnes auf der Plattform X.
Mohammadi war 2023 für ihren Einsatz gegen die Unterdrückung von Frauen und gegen die Todesstrafe im Iran mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Anfang Februar wurde sie nach Angaben ihres Anwalts erneut zu mehreren Jahren Haft wegen "Verschwörung" und "propagandistischer Aktivitäten" verurteilt; zudem gilt ein zweijähriges Ausreiseverbot.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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