Grenzkontrollen: Dobrindt kündigt Berufung gegen Urteil zu Grenzkontrolle an
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt eine Grenzkontrolle für rechtswidrig. Was der Bundesinnenminister dazu sagt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die Bundesregierung wird gegen das Koblenzer Urteil über eine rechtswidrige Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze in Berufung gehen. "Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im luxemburgischen Burglinster. "Die Entscheidungsbegründung liegt uns inzwischen vor. Wir werden diese sorgfältig
prüfen und dann in Berufung gegen dieses Urteil gehen."
Der Richterspruch habe keine Auswirkungen auf die seit September 2024 an allen deutsche Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen. "Diese Binnengrenzkontrollen werden weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte Dobrindt nach einem Treffen mit den deutschsprachigen Innenministern.
Es gebe ein gemeinsames Verständnis, dass Grenzkontrollen temporär seien. Wie es weitergehe, hänge von vielen Faktoren ab, "die wir zurzeit noch nicht abschließend beantworten können", sagte Dobrindt. Er nannte als Beispiel den gemeinsamen Migrationspakt, der die europäische Asylpolitik neu gestalten soll - und ab Mitte Juni in Kraft tritt.
Verwaltungsgericht erklärt Grenzkontrolle für rechtswidrig
An allen deutschen Außengrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.
Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Mann aus Saarbrücken, der im Juni 2025 bei der Einreise aus Schengen (Luxemburg) nach Perl (Saarland) von der Bundespolizei kontrolliert worden war.
Laut Gericht verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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