Karneval: Moskau: Neun Jahre Haft beantragt für Karnevalist Tilly

Die russische Justiz macht dem Düsseldorfer Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit den Prozess. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haft. Der Richter will noch am Nachmittag das Urteil sprechen.

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In dem umstrittenen Moskauer Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer Jacques Tilly hat die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft beantragt. Die Staatsanwältin sagte vor Gericht, dass die Schuld Tillys durch Zeugenaussagen erwiesen sei. Ein Schuldspruch sei wegen der Verletzung religiöser Gefühle und wegen öffentlicher Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte zu ergehen. Tilly selbst war beim Prozess nicht anwesend.

Richter Konstantin Otschirow kündigte ein Urteil für 14.15 Uhr deutscher Zeit an. In Russland gibt es nur selten Freisprüche.

Tilly ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse. Bereits mehrfach hat er seine Mottowagen Putin gewidmet.

Die Pflichtverteidigerin des Künstlers forderte einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sie habe vergeblich versucht, über die deutsche Botschaft Kontakt aufzunehmen mit dem Angeklagten. Seine Position sei vor Gericht nicht gehört worden, sagte sie.

Tilly muss keine Auslieferung befürchten

Die Staatsanwältin forderte auch eine Geldstrafe von umgerechnet einigen Tausend Euro sowie ein Internet-Tätigkeitsverbot für die Zeit von vier Jahren. In dem seit Monaten laufenden Prozess war immer wieder die Rede auch von einer Beleidigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Tilly hatte mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. Allerdings beobachten Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau den Prozess mit seiner Kenntnis.

Nach solchen Anschuldigungen wegen angeblicher Verunglimpfung der Armee über die sind in Russland schon viele Kriegsgegner der von Putin befohlenen Invasion in die Ukraine verurteilt worden. Die Entscheidungen stehen international als Unrechtsurteile der russischen Willkürjustiz in der Kritik.

Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten. Probleme kann er im Fall einer Verurteilung aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn etwa zur Fahndung bei Interpol ausschreiben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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