Kindesmissbrauch: EU-Einigung scheitert: Freiwillige "Chatkontrolle" endet
Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahme freiwillig Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Bis Anfang April. Die Verlängerung ist gescheitert.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen im Kampf gegen kinderpornografisches Material ist gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Es gebe nun eine Lücke, sagte sie weiter. Die bisher geltende Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle bekannt ist, läuft am 3. April aus.
Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser temporären Regelung machen etwa auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch. Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, "wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können", kritisierte die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft.
Langfristige Lösung in Arbeit
Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung. Unter anderem sollten nach dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte laut Gesetzesvorschlag dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Parlament wollte Befristung und Einschränkung
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dagegen vergangene Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu kontrollieren, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert wurden - also nicht mehr grundsätzlich zu scannen. Die Parlamentarier wollen die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauch-Material gemeldet wurde.
Ein Kompromiss wurde nicht gefunden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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