Verfassungsgerichtshof: Thüringer AfD-Fraktion scheitert mit Klage gegen Juristenausbildung
Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf kein Rechtsreferendar werden. Gegen diese Regelung klagte die AfD-Landtagsfraktion in Thüringen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Dass in Thüringen Extremisten von der Juristenausbildung ausgeschlossen sind, ist laut Thüringer Verfassungsgerichtshof mit der Verfassung des Freistaats vereinbar. Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab. Die Fraktion hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Dieser Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, da damit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gewährleistet werde, hieß es in der Begründung des Gerichts. Es brauche gesellschaftliches Vertrauen in einzelne Richter und die Justiz als Ganzes. Wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt seien, die gegen die freie demokratische Grundordnung tätig seien, sei das damit unvereinbar.
Das Gericht wies aber darauf hin, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nur verhältnismäßig sei, wenn Bewerber deutlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. In aller Regel genüge die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei nicht, um Bewerber auszuschließen. Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Friedrich Merz News: Merz: Kein Frieden durch Kapitulation in der Ukraine
- Alice Weidel News: SPD kontert Weidels "Titanic"-Vergleich
- Andrey Kartapolov: Europa wird "auf die Knie fallen" - Propagandist prophezeit Putin-Sieg
- Ricarda Lang: Grünen-Politikerin macht sich mit Selfie zur Zielscheibe
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.