Bundesländer: Bundesrat lässt Elektroschrottgesetz passieren
Eigentlich wünschen sich die Länder im Elektronikgerätegesetz auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das ist nicht enthalten. Dennoch schicken sie das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Trotz inhaltlicher Bedenken hat der Bundesrat die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes passieren lassen. Ein Antrag, das Gesetz vorerst zu stoppen und dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit unter den Ländern.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Rücknahme und Entsorgung elektronischer Geräte besser zu regeln. Dafür sollen die Hersteller zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten stärker in die Verantwortung genommen werden.
Die Länder unterstützen zwar dieses Vorhaben, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Sie wollten aber erreichen, dass in diese Gesetzesänderung auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aufgenommen wird. Deshalb schlug der Umweltausschuss der Länderkammer vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was aber in der Abstimmung keine Mehrheit fand.
Im Gesetz ist jetzt nur vorgesehen, dass Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, eine Sammelstation für die gebrauchten Geräte einrichten müssen. Sie sind verpflichtet, diese zurückzunehmen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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