Sozialabgaben steigen: Beitragshammer geplant - Für wen es bald besonders hart wird
Arbeitsministerin Bärbel Bas plant laut Medieninformationen eine starke Erhöhung der Sozialabgaben ab 2026. Grund dafür sollen Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sein. Die Hintergründe.
Erstellt von Ines Fedder - Uhr
Suche
- Sozialabgaben steigen 2026 durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen
- Wer besonders davon betroffen ist
- Das ändert sich bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung künftig
- Experte kritisiert lohnbezogene Finanzierung
Neue Beitragsbemessungsgrenzen benachteiligen künftig vor allem Gutverdiener. Das zeigt eine Übersicht der für 2026 geplanten Anhebungen.
Warum werden die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 angehoben?
Laut Sozialgesetzbuch müssen die Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr automatisch an die Lohnentwicklung angepasst werden. Da die Brutto-Löhne 2024 im Schnitt um 5,16 Prozent gestiegen sind, müssen nun auch die Bemessungsgrenzen nach oben korrigiert werden.
Lesen Sie auch:
- Sprit-Preis-Falle aufgedeckt - Miese Betrugsmasche lockt an den Zapfhahn
- Neuer Beitrags-Hammer droht - Kassenchef fordert sofortiges Handeln
Gesetzlich verpflichtet - Regierung passt Sozialabgaben 2026 an
Gegenüber der "Bild"-Zeitung äußerte sich ein Sprecher des Bundesarbeitsamtsministeriums wie folgt: "Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherung neu zu bestimmen." Man spreche hier also lediglich von einem Routine-Vorgang, der seit Jahrzehnten "in gleicher Art und Weise" ablaufe.
Was bleibt, ist jedoch ein bitterer Beigeschmack. Denn: Wer mehr verdienst, zahlt somit künftig deutlich mehr in die Sozialkassen ein. Aber wie genau sieht das im Detail aus?
Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben - was das im Detail bedeutet
Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2026 demnach auf 8.450 Euro pro Monat (aktuell noch 8.050 Euro). Bei einer Steigerung von 18,6 Prozent bedeutet das rund 74 Euro mehr pro Monat (wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen getragen). Im Klartext: 37 Euro weniger netto im Monat - entsprechend 444 Euro im Jahr. Zwar steigen damit auch die Rentenansprüche, spürbar wird dies jedoch erst im Alter.
Kranken- und Pflegeversicherung: Auch bei den Kranken- und Pflegeversicherungen soll sich 2026 die Grenze verschieben - von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 im Monat. Bedeutet: Bei 16 Prozent Beitragssatz zahlen Arbeitnehmer:innen 48 Euro mehr - jeweiliger Anteil mit den Arbeitgeber:innen. Auch hier heißt es: 24 Euro weniger netto pro Monat - insgesamt 288 Euro im Jahr.
Versicherungspflichtgrenze verändert sich künftig
Auch die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) soll sich künftig verändern. Nur wer 6.450 Euro monatlich verdient (bisher 6.150 Euro), soll künftig in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.
Lohnbezogene Finanzierung ein Problem
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ausgerechnet jetzt, ist für Sozialstaatexperte Prof. Bernd Raffelhüschen der Universität Freiburg definitiv der falsche Weg. Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte der 67-Jährige: "Die lohnbezogene Finanzierung ist schlicht falsch. Es sei denn, man wäre der Meinung, dass eine Lohnerhöhung krank macht." Zwar sei die Anpassung 2026 zwar "üblich" und auch die Höhe sei akzeptabel, dennoch sei das System so schlichtweg nicht tragbar.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
ife/sfx/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.